Blumen auf dem Balkon

6 Antworten

Der Gesetzgeber wird gerne zitiert, insbesondere von Personen die nicht die geringste Kenntnis vom Thema haben, in diesem Fall Euren Nachbarn. Für Laubbefall gilt, dass dieser zu dulden ist weil ortsüblich und unabwendbar. Das gilt für Blütenblätter dann auch. Und im übrigen werden ja mit Sicherheit noch ein paar Blätter von anderer Stelle auf das Glasdach geweht werden. Will Euer "rechtskundiger" Miteigentümer dann die gesamte Nachbarschaft verklagen?

Hallo, " Blumenkästen auf dem Balkon " ein Mieter darf Blumenkästen anbringen - die herabfallenden Blätter müssen darunter wohnende Mitmieter dulden, es sei denn die Bepflanzung wächst in erheblichem Umfang über die Brüstung und führt zu einer übermäßigen Belästigung durch herabfallenden Vogelkot und Blätter (LG Berlin, GE 2003, 188). Quelle : http://www.anwaltsregister.de/dossier.Nutzung-von-Balkon-und-Terrasse-Was-Mieter-duerfen-und-was-nicht.64.htm musst also keine Reinigung vornehmen oder zahlen ! Stört nur ungemein euren Hausfrieden. mfg. K.

Beim Urteil des LG Berlin (Az. 67 S 27/02) ging es übrigens um Knöterich, nicht um Geranien. Knöterich hat natürlich eine völlig andere Qualität im Hinblick auf herabfallende Blätter, Blüten und als Zufluchts-/Nistplatz für Vögel. Demgegenüber erscheinen mir die Abfallprodukte von Geranien wie die Blüten von Kakteen.

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Ich kann mit ja vorstellen, daß durch meinen Walnussbaum, der inzwischen eine beachtliche Größe erreicht hat, eine Verschmutzung von Parkplätzen und Autos der Nachbarn entsteht. Was ich mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen kann: wie ein paar Blütenblätter und verwelkte Blättchen der Geranien oder Petunien zu einer signifikanten Verschmutzung des Wintergartens führen kann. Es wäre daher zunächst die Verhältnismäßigkeit der Forderung zu hinterfragen. Weiterhin gibt es Aufhängungen, die auch vor dem Balkon außen noch 15-20 cm vorstehen und damit Blätter etc. auffangen können. Hier sollte sich eine harmlose Lösung finden lassen.

Hierzu ein Zitat:

"Gestaltet der Mieter seine Balkonbepflanzung derart, daß sie in erheblichem Umfang über die Brüstung herüberragt, obwohl sich unterhalb des Balkons eine Terrasse befindet, und verursacht die Balkonbepflanzung durch herabfallende Blüten, Pflanzenbestandteile und Vogelkot dort Verunreinigungen, kann der Mieter der Erdgeschoßwohnung vom Vermieter fordern, dass er gegen diesen Mieter vorgeht und von diesem verlangt, die Bepflanzung zurückzuschneiden, so daß diese nicht mehr über die Brüstung herüberragt. AG Brühl, Urteil vom 31. Oktober 2000, Az: 21 C 256/00." Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon.htm

Mal sehen, was Du daraus liest;-))

Gelegentlich werden Gesetze durch Rechtsprechungen ergänzt und umgangssprachlich werden so Urteile zu Gesetzen. Aber lies einfach mal § 1004 BGB.

Wie heißt es doch: " 2 Juristen = 3 Meinungen" und "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

Das Amtsgericht Brühl steht nicht gerade im Zentrum des juristischen Universums. Da lassen sich obergerichtliche Urteile mit entgegengesetzer Ansicht finden. Das Schöne ist ja, dass die Trägheit der Masse oftmals den Erfolg garantiert. Hier spricht insofern alles für die wackeren Blumenbesitzer: Der nörgelnde Nachbar versucht die WEG vorzuschicken, obwohl das an sich keine WEG-Angelegenheit ist. Offenbar scheut er sich vor eigenen Aktionen.

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Kann mir jemand erklären wie Blumen die vom Sturm abgerissen werden, dann einfach ein Meter tiefer auf dem Glasdach liegen bleiben? Ist da kein Sturm mehr oder was...?

@Sparfuchs234: Kann ich. "Beim Gewitter und Wind" schreibt der Frager.

Nasse Blütenblätter kleben wie Kaugummi, auch ein Sturm (von dem keine Rede war) weht die nicht weg.

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