Autohaus ist insolvent, nachdem ich mein Fahzeug bestellt habe. Was ist jetzt zu tun?
Im Januar 2009 habe ich in einem Autohaus in Köln einen neuen BMW bestellt, der Ende März geliefert werden soll. Im Februar hat das Autohaus Insolvenz angemeldet. Unsere Anfragen bzgl. Lieferung und Kaufabwicklung werden wachsweich beantwortet. Was mache ich, wenn mein Fahrzeug ausgeliefert wird und was ist bei der Bezahlung zu beachten? Ich habe Angst, dass das Fahrzeig nach der Bezahlung eventuell von Insolvenzverwalter wieder zurück gefordert wird. Kann so etwas passieren? Wie kann ich mich davor schützen? Danke für hilfreiche Antworten. Gruss, W. Sg.
2 Antworten
WEnn das Fahrzeug geliefert wird, brauchst Du ncihts besonderes zu beachten, denn dann wird es durch den Insolvenzverwalter in Abwicklung der anstehenden Geschäft, oder in beginnender Fortführung abgewickelt.
Die "wachsweichen" Angaben kommen genau aus dem Bereich. Der Insolvenzverwalter wird zur Zeit mit BMW verhandeln, wie er die Aufträge noch abwickeln kann, weil er ja die Erträge daraus gut gebrauchen kann.
Habe soeben mit dem Insolvenzverwalter telefoniert. Seine Aussage: Da ich das bestellte Auto nicht anbezahlt habe und auch kein Auto in Zahlung gegeben habe, enstehen wir keine Probleme. Er prüft den Vorgang und wird das Auto dann zum Verkauf an mich "freigeben". Ich habe ihn gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass mir nach Bezahlung und Empfang von Fahrzeug+Brief keine Forderungen nachträglich durch Banken/Gericht entstehen können. Das will er machen. Hoffentlich geht alles gut! So einen Sch... habe ich noch nie erlebt. Gruss, Werner