Kann ein Insolvenzverwalter die letzten Kaufverträge rückgängig machen?
Ich habe gehört, dass im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter die letzten Verträge (bis zu 3 Monaten) ungültig machen kann und somit die Bezahlung wieder an die jetzt insolvente Firma zurück fließen muss. Stimmt das? Worauf würde sich den so ein Recht begründen? Die andere Firma, also der Verkäufer, würde dadurch ja einen Schaden zugefügt bekommen, für den er nichts kann.
1 Antwort
Das geht nur, wenn der jetzt insovente Schuldner zur Zeit des Zustande kommen des Rechtsgeschäfts überschuldet war und der Auftragnehmer nachweislich von dessen Zahlungsunfähigkeit wußte.
Siege dbzgl. auch hier: http://dejure.org/gesetze/InsO/132.html
Im Übrigen, auch der Insolvenzverwalter muss seine "Vermutung" dem Gericht im Zuge einer Klage beweisen und belegen. Erst dann erwirkt er einen entsprechenden Rückzahlungstitel, den er mit den üblichen Rechtsmitteln durchsetzen kann.
Das ist ein langer Weg, der sich erst lohnt, wenn es sich um wirklich hohe Beträge handelt. Hinzu kommt, dass die durch Klageerhebung entstehenden Kosten aus der Insolvenzmasse gedeckt werden müssen.
Insofern müsste eine Gläubigerversammlung im Vorfeld zustimmen, da schon allein durch das Anstossen eines Verfahrens die Gläubigerquote geringer werden kann.
Von daher müßte der Insolvenzverwalter wirklich hieb und stichfeste Belege für einen Verstoß gemäß § 132 ff. InsO haben.