Kann ein Insolvenzverwalter die letzten Kaufverträge rückgängig machen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das geht nur, wenn der jetzt insovente Schuldner zur Zeit des Zustande kommen des Rechtsgeschäfts überschuldet war und der Auftragnehmer nachweislich von dessen Zahlungsunfähigkeit wußte.

Siege dbzgl. auch hier: http://dejure.org/gesetze/InsO/132.html

Im Übrigen, auch der Insolvenzverwalter muss seine "Vermutung" dem Gericht im Zuge einer Klage beweisen und belegen. Erst dann erwirkt er einen entsprechenden Rückzahlungstitel, den er mit den üblichen Rechtsmitteln durchsetzen kann.

Das ist ein langer Weg, der sich erst lohnt, wenn es sich um wirklich hohe Beträge handelt. Hinzu kommt, dass die durch Klageerhebung entstehenden Kosten aus der Insolvenzmasse gedeckt werden müssen.

Insofern müsste eine Gläubigerversammlung im Vorfeld zustimmen, da schon allein durch das Anstossen eines Verfahrens die Gläubigerquote geringer werden kann.

Von daher müßte der Insolvenzverwalter wirklich hieb und stichfeste Belege für einen Verstoß gemäß § 132 ff. InsO haben.

Selbststaendig 
Fragesteller
 31.07.2012, 14:42

Alles klar. Das macht mehr Sinn. Danke

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