Ausbildungsbeginn 31. August! Wann Job kündigen?

1 Antwort

Ein zweimonatige Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers kann eigentlich nur per Tarifvertrag festgelegt werden, d. h. Dein aktueller AG unterliegt einem Tarifwerk. Rein gesetzlich § 622 BGB sind lediglich 4 Wochen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vorgesehen - immer.

Du kündigst spätestens am 29. Mai 2020, um die 8 Wochen Kündigungsfrist einhalten zu können.

Die Elternzeit für den Monat August enfällt meiner Meinung nach komplett. Du kannst den Ausbildungsstart ja nicht wegen Elternzeit verschlafen. Mach Dich sicherheitshalber bei der Elterngeldstelle selbst schlau, denen Du ja eh Bescheid geben musst, sollte sich die Elternzeit um 4 Wochen komplett verkürzen.

Meines Wissens nach kannst Du auf keinen Fall Vollzeit arbeiten und zugleich einen Elterngeldanspruch aufrecht erhalten, auch nicht in Bezug auf eine Ausbildung. Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, es ist schon dem Namen nach unmöglich, Gehalt und Entgeltersatz zur gleichen Zeit zu erhalten.

Viel Erfolg für Deinem neuen Beruf & beste Grüße aus Dortmund :-)