Ausbildung + Nebejob + Selbständig möglich?

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  1. Ja ist möglich.
  2. Der Lehrherr muss über Minijob und Gewerbe informiert werden, wäre sonst Kündigungsgrund.
  3. Der Minijob wird pauschal versteuert.
  4. Für das Gewerbe sind Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abzugeben udn eine Anlage EÜR für die Einkommensteuereerklärung
  5. Da eine Hauptbeschäftigung mit mehr als 20 Stunden vorliegt keine zusätzlcihen Sozialversicherungsbeiträge.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
FragenFragen453 
Fragesteller
 18.06.2023, 10:43

Vielen herzlichen Dank

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