Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen für das Finanzamt nach Gewrbeabmeldung

1 Antwort

Es gelten die normalen Aufbewahrungsfristen, auch wenn der Betrieb augegeben wurde.

Es gelten für alle wichtigen Dinge die 10 Jahre, Also Rechnungen ,Bankauszüge usw.

siehe hier alphabetisch geordnet:

http://kuerzer.de/Aufbewahrungsfrist12