Ich habe kurzfristig als Reiseleiter gearbeitet (Saisonjob) und stelle das jetzt in Rechnung.Ich bin als Kleinunternehmer in Deutschland angemeldet und die Firma ist eine Srl mit Partita IVA mit Sitz in Italien.Muss es sich um eine "Reverse Change" Rechnung handeln?Wenn ja, wie wird meine Rechnung gerechnet? Wenn ich richtig verstanden habe wird in meiner Rechnung keinen Ust. gerechnet und meine Leistung steuerlichpflichtig im Land des Leistungsempfängers. Aber wenn meine Leistung 2000 Euro Netto wert ist, muss diese Summe schon mit der voraussichtlichen Steuerschuld des Leistungsempfängers gerechnet werden?
Antwort:
So, kurz erklärt wie das bei mir geklappt hat:
Man darf Kleinunternehmen bleiben aber eine Umsatzsteuernummer bekommen, das dauert beim Finanzamt in der Regel 2-3 Wochen.
Die USt.Nr. kann ein Kunde aus Italien (bzw. aus einem EU-gehörigen Land) auf der Webseite vom VIES nachprüfen.
Dann kann man eine Rechnung erstellen und mit dem Reverse-change bezahlt werden. So enthält die Rechnung trotzdem keine USt. (wegen Reverse Change) und ist nur in Deutschland steuerpflichtig. Aber ohne VIES bzw. USt.Nr ist der Kunde verpflichtet, den 30% von der Rechnung zu behalten (ritenuta d´acconto).
Vorsicht: zwischen Italien und Deutschland gilt eine Sonderregelung gegen Doppelbesteuerung, welche zwischen europäischen Ländern immer unterschiedlich ist. Falls ihr eine Rechnung irgendwohin anders schicken musst, prüft bitte nach ob es eine solche Absprache zwischen Ländern gibt. (übrigens, Danke EU für die fleißige Arbeit der letzten 20 Jahren, um unser Leben zu vereinfachen... :/)