AI Bilder Verkaufen mit Adobe Stock?

1 Antwort

Es ist mal wieder so, das im Sachverhalt fehlt, was Du sonst machst, womit Du Dein Leben bestreitest.

Grunsätzlich ist es so, dass der Gewinn aus so einer Tätigkeit in die Einkommensteuererklärung gehört.

Wenn Du die Bilder, die Du verkaufst selbst erstellst (durch Deinen Computer erstellen lässt) bist Du Urhebeer udn als solcher gelten ewas bessere Konditiuonen in der Steuer als bei einem Gewerbebetrieb.

Du betreibt einen freien Beruf.

Keine Gewerbesteuer und falls Du über 22.000,- Euro Einnahmen kommst, gelten ab dem Folgejahr nur 7 % Umsatzsteur für Dich udn nicht 19 %.

Dein Gewinn ist Einkommensteuerpflichtig. Also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Denke an die Kosten für Computer, Software, Internet usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung