Fremdenverkehrsabgabe auch ohne Gewerbe-Anmeldung?

2 Antworten

Die Fremdenverkehrsabgabe ist normalerweise unabhängig von einer Gewerbeanmeldung fällig.

Okay, das wollte ich nur wissen, weil es nicht so klar in dem Schreiben formuliert war.

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Was steht denn dazu in der maßgeblichen Satzung der Gemeinde?

Gibt es dort überhaupt einen Bezug auf das Einkommensteuergesetz?

In der Satzung steht Folgendes:

§4 Abgabepflichtiger Personenkreis

(1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen im Erhebungsgebiet durch den Fremdenverkehr Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen.

(2) Abgabepflichtig sind auch natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die, ohne im Erhebungsgebiet ihren Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend oder auch dauernd im Erhebungsgebiet eine Betriebsstätte unterhalten oder ein Gewerbe ausüben.

Ich bin wohl eine "natürliche Person", der "Vorteile erwachsen"? Allerdings ist weiterhin - auch im Anschreiben der Stadt - immer nur die Rede von Betrieben / Firmen / Gewerben, daher meine Frage. Beispielsweise steht da: "Voraussetzung für die Feststellung der Abgabepflicht und die Einteilung in die Vorteilsstufen sind die Angabenzur Firma bzw. zum Unternehmen (siehe Erfassungsbogen)." Ich habe habe weder eine Firma, noch ein Unternehmen oder Gewerbe.

Einen Bezug zum Einkommenssteuergesetz habe ich jetzt gezogen, davon steht in der Satzung nichts.

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@lilatiger
Ich habe habe weder eine Firma, noch ein Unternehmen oder Gewerbe.

Ähm, doch. Ein Unternehmen hast du.

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@lilatiger

Hast Du doch, @onnEVier245 hat vollkommen recht.

§ 2 UStG: (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt 

Und Du vermietest ja, um Einnahmen zu erzielen.

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...oder auf die Gewerbeordnung.

Wohl eher beides nicht. Im Gemeinderat sitzen Leute, denen klar ist, dass Ferienhausvermietung kein Gewerbe ist, sondern Vermögensverwaltung. Ein Bezug auf das Einkommensteuerrecht oder das Gewerberecht verbietet sich da logischerweise.

Und wenn jetzt noch einer kommt und erzählt, dass die Ferienhausvermietung nicht umsatzsteuerbefreit ist, kippt der lila Tiger aus den Pantoffeln.

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@onnEVier245

Ferienhausvermietung kann durchaus ein Gewerbe sein, z.B. wenn man zusätzliche Leistungen anbietet oder mehrere Ferienwohnungen-/häuser hat. So klar ist das also schon mal nicht.

Den Bezug zur Steuer habe ich nur deshalb gezogen, um zu veranschaulichen, dass ich kein Gewerbe, sondern eben "nur" eine Vermietung habe.

Und klar, natürlich kippe ich gerade aus den Latschen, weil ich gar nicht wusste, dass man in diesem Land Umsatzsteuer zahlen muss. Habe mich mit dem Thema nie beschäftigt, sondern wurschtel nur so vor mich hin. Gut, dass es schlaue Menschen wie onnEVier245 gibt ;-)

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@lilatiger
Ferienhausvermietung kann durchaus ein Gewerbe sein, z.B. wenn man ....mehrere Ferienwohnungen-/häuser hat.

Das ist in dieser Weise natürlich Unsinn.

Umsatzsteuer ... Habe mich mit dem Thema nie beschäftigt, sondern wurschtel nur so vor mich hin

Das nennt man dann wohl Vollzugsdefizit. Vielleicht hast du ja Glück damit.

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