Ab wann gilt die Frist für sozialstunden?
Hallo
ich habe 80 sozialstunden bekommen.
ich habe leider eine sehr unhilfreiche bewährungshelferin, die mir beim letzten Telefonat in Rage schnell gesagt das ich ca Ende September fertig sein muss, ich wurde am 13.04.2023 verurteilt heist das dass ich ab dem Tag der Verurteilung 6 Monate Zeit habe?
ich hab bereits 46 Stunden absolviert es würden sich die restlichen 34 Stunden im semptember nicht ausgehen daher wollte ich fragen ob jemand Weis ob meine Frist eh bis zum 13.10.2023 ist.
lg
3 Antworten
Also , reiss jetzt die Stunden runter und fertig , 46 h von April bis jetzt ist lächerlich !
Selbstverständlich ist die Betreuerin genervt !
Die Frist wird doch individuell von der Staatsanwaltschaft festgesetzt und beträgt bis zu 6 Monaten, kann aber auch kürzer sein.
Hast Du nichts Schriftliches bekommen?
diese 6 Monate haben begonnen als man dich davon in Kenntnis gesetzt hat, ist ja eine reife Leistung das du seit April ganze 46 Stunden geschafft hast.
Die Frist zur Ableistung beginnt mit Rechtskraft des Urteils,also bei Dir am 20.04.2023.
Die Frist in der abzuleisten ist, hängt natürlich von der Menge der Stunden ab. wer150 Stunden leisten muss, hat natürlich mehr Zeit als einer,der 80 Stunden leisten muss.
Ein Schüler der täglich in der Schule sein muss, hat mehr Zeit, als ein Arbeitsloser.
Die Zeit müsste Dir die Jugendgerichtshilfe/der Bewährungshelfer am Anffang genannt haben.
Bitte höflich um eine Fristverlängerung.
Auch für einen Schüler sollten 5 Stunden pro Wochenende = 20 pro Monat locker machbar sein.
Danke für die Antwort.
ich habe nur einen Zettel bekommen wo drauf steht das ich 80 sozialstunden absolvieren muss inerhalb von 6 Monaten, aber es steht nirgendst ab wann diese 6 Monate beginnen.