Kann man auch als Teilzeitkraft vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers erhalten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es kommt erst mal darauf an ob es überhaupt einen Anspruch gibt - sprich ob die VWL allen Mitarbeitern lt. Tarif- oder Arbeitsvertrag zustehen. Wenn ja erhält sie anteilig.

Wieso, sie kann doch vermögenswirksame Leistungen auch ohne Arbeitgeberzuschuss anlegen.

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@wfwbinder

kann man klar, aber der AG muß nichts dazu geben.

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Also Vermögenswirksame Leistungen zu lasten ihres E inkommens kann sie immer abrechnen lassen, um die Förderung zu erhalten.

Ob sie Zuschüsse des Arbeitgebers dazu bekommt, ist Sache des Tarif- oder Anstellungsvertrages.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. h.c.