Kann man auch als Teilzeitkraft vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers erhalten?
Meine Frau beginnt wieder als Teilzeitkraft in ihrem alten beruf zu arbeiten. Hat sie auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen? Bekommt sie dann nur den Anteil, den sie arbeitet oder wie läfuft das?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es kommt erst mal darauf an ob es überhaupt einen Anspruch gibt - sprich ob die VWL allen Mitarbeitern lt. Tarif- oder Arbeitsvertrag zustehen. Wenn ja erhält sie anteilig.


Also Vermögenswirksame Leistungen zu lasten ihres E inkommens kann sie immer abrechnen lassen, um die Förderung zu erhalten.
Ob sie Zuschüsse des Arbeitgebers dazu bekommt, ist Sache des Tarif- oder Anstellungsvertrages.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. h.c.
Wieso, sie kann doch vermögenswirksame Leistungen auch ohne Arbeitgeberzuschuss anlegen.