2x Gehalt im Montag am 15. und 25?

3 Antworten

Laut Urteil müssen Löhne spätest am 15. des Folgemonats beim AN auf dem Konto sein, geht das Buchhalterisch warum auch immer nicht, hat der AN das Recht eine Abschlagszahlung von 80% des Vertraglich vereinbarten Lohnes bis zum 15. zu bekommen.

Ich geh mal davon aus, das aus welchen Gründen auch immer deinem AG der 15. nicht reicht und er daher gezwungenermaßen zum 15. eine Teilzahlung macht.

Er zahlt also zum 15 die 80% und zum 25 die 20% plus die Gelder aus Zuschlägen(Überstunden, Nachtzuschläge etc..)

Melqn1e72 
Fragesteller
 11.08.2023, 12:38

Habe keine 80% bekommen sondern genau die Hälfte

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berlina76  11.08.2023, 12:43
@Melqn1e72

Kannst dich ja beschweren, kommt bestimmt gut, bei einer neuen Arbeitsstelle. Ist eben eine Abwägungssache. Musst du mit dir selber vereinbaren.

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berlina76  11.08.2023, 13:00
@Melqn1e72

Blöde Frage, steht da 15/25 des Monats oder des Folgemonats? Was ich geschrieben hab ist gültig, wenn der Lohn im Folgemonat gezahlt wird, nicht im laufenden Monat.

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Melqn1e72 
Fragesteller
 11.08.2023, 13:38
@berlina76

Ob ich jetzt 1x volles Gehalt bekomme oder auf 2x verteilt ist mir eigentlich egal, kannte es so nur noch nicht. Aber in meinem Vertrag steht ja „Auszahlung erfolgt am 15. und 25. des Monats“

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Das eine wird die Abschlagszahlug sein und das 2. die Monatsabrechnung. In Zukunft wirst Du nur noch eine Abrechnung erhalten, in der auch die Endabrechnung schon enthalten ist. Aber so ist das halt, wenn man eine Arbeit neu beginnt.

Melqn1e72 
Fragesteller
 11.08.2023, 09:52

Aber in meinem Vertrag steht ja am 15. und 25.

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Wirst Du nach geleisteten Stunden bezahlt?

Denn da ist diese Vorgehensweise üblich, dass man zunächst eine Abschlagszahlung und danach die Endabrechnung und das restliche Geld bekommt!