Miete zum 15. des Monats zahlen?

6 Antworten

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Leute, nicht so kompliziert.

Du hast 1.12. für Dezember komplett bezahlt. Das ist safe.

Am 15.1. solltest du, wenn die Vermieterin es erlaubt, für den Januar bezahlen. (Normal wäre es zu spät, wenn es aber so vereinbart wird..)

Für mich macht es keinen Sinn am 15.1. für den Februar zu zahlen. Dann kann man das auch per 31.1. bzw. 1.2. machen. Zahle die Miete immer für einen bestimmten Monat und nicht für einen Zeitraum vom 15. bis 14. oder so, das macht es nur kompliziert.

Wir haben auch mal einen Mieter gehabt, auch 1. Wohnung, der fragte das auch. Er bekommt Lohn zum 15. und will die Miete dann für den aktuellen Monat zahlen. Haben wir akzeptiert und es lief. Aber grundsätzlich wird die Monatsmiete im Voraus gezahlt, bis zum 3.Werktag des Monats.

Das solltest du dir zwingend schriftlich geben lassen.

Die Miete muss spätest zum 3. Werktag des Monats angewiesen sein. Zahlt man regelmässig zu spät, dann ist das eim Grund für eine fristgerechte Kündigung.

Daher solche Nebenabreden Schriftlich aufsetzen. Dann bist su auf der rechtlich sicheren Seite.

Auch wenns schwer fällt, well du durch den Umzug gerade ein Finanzielles Loch hast, solltest du doch lieber zum Monatsanfang zahlen.

Da fehlt kein halber Monat: Du zahlst so gesehen dann einfach quasi 2 Wochen zu spät für den laufenden Monat

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Paragraphen statt Kreuzworträtsel.

Du hast aktuell die Miete für Dez. 2022 komplett bezahlt.

Miete wird immer im Voraus gezahlt.

Willst Du also zum 15. eines Monats zahlen, hättest Du am 15.12.2022 die Miete für Januar 2023 zahlen sollen.

Danke für die Antwort. Dann war mein Denkfehler ja doch nicht ganz falsch. Da meine Vermieterin ihr Einverständnis gegeben hat, kann ich doch jetzt für Januar und am 15.01. für Februar zahlen?!

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@Lila03

Dein Problem ohne schriftlichen Anpassungsvertrag ist: wenn deine Vermieterin dich irgendwann nicht mehr will, kann sie dich kündigen weil die Miete mehrfach zu spät kam.

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@Tiiii

So ein BLÖDSINN, sorry!

Denke doch mal nach!!!

Wenn sie am 15.12.2022 im Voraus für Januar 2023 bezahlt, frage ich mich, was daran zu spät ist?!?!

Zu früh bezahlen ist im Übrigen kein Kündigungsgrund! 😜😁😎

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@Alarm67

Falsch gelesen, ja. Wenn einfach einen halben Monat früher bezahlt wird ist es natürlich egal. Wenn in der Monatsmitte bezahlt wird, nicht.

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Der Denkfehler ist, dass sich die Mietzahlung dann auf die Zeit vom 15. bis zum 15.des Folgemonats bezieht.

In Wahrheit ist das weiterhin der Kalendermonat in dem die Zahlung erfolgt.