2 ladenlokale nebeneinander?

3 Antworten

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Gehört Dir das Objekt mit den Läden?

Bist Du Mieter der beiden Läden?

Es gibt dabei mehrere Aspekte.

  1. Bauliche Änderungen kann man nur als Eigentümer, oder mit dessen Genehmigung vornehmen.
  2. Angenommen der Eigentümer istb einverstanden, oder Du bist der Eigentümer, dann kannst Du eine entsprechende Baugenehmigung beantragen. Ein Notausgang ist eine baupolizeiliche Maßnahme.

Außerdem müssen dann die Mieter der Läden zustimmen, wenn die Läden vermietet sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Kuba87 
Fragesteller
 08.08.2023, 07:35

Mir gehören die beide ladenlokale.

Wie sie auch gesagt haben Baugenehmigung ist wichtig .Vielen Dank für die Info.

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Da eine Fluchttür nicht abgeschlossen werden darf, hättest Du ja jederzeit Zugang zum zweiten Ladenlokal!

Wie stellst Du dir das denn vor?

Das wird dem zweiten Pächter/Eigentümer ganz bestimmt nicht gefallen, das wird der vermutlich ablehnen!

Kuba87 
Fragesteller
 08.08.2023, 07:32

Beide laden ladenlokale gehören mir .

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Nein

  • Es muss möglich sein, Türen in Fluchtrichtung (nach außen) zu öffnen.