Differenzsteuer und Reinvestieren. Einzelbetrag oder Endabrechnung?


30.03.2023, 19:02

Lösung gefunden...

"Grundsätzlich kann der gewerbliche Wiederverkäufer bei Vorliegen der unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen als Bemessungsgrundlage anstelle des Entgelts für die Lieferung den Differenzbetrag aus Verkaufspreis und Einkaufspreis der Besteuerung zugrundelegen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage grundsätzlich (Ausnahme siehe Gesamtdifferenz) für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (Einzeldifferenz)."

3 Antworten

Deine beiden Beispiele passen nicht zusammen. Das sind zwei komplett verschiedene Fälle. Weiterhin solltest Du sagen, um welche Art von Steuern es Dir geht.

Wenn eine bewegliche Sache (das schließt Immobilien und immaterielle Güter aus) gekauft und wieder verkauft wird, gibt es drei Optionen für die Umsatzsteuer:

  • Kleinunternehmerregelung: beim Kauf zahlst Du USt. wie ein Privatverbraucher, beim Verkauf musst Du keine USt. aufschlagen.
  • Regelbesteuerung: beim Kauf zahlst Du USt., kannst diese jedoch als Vorsteuer abziehen. Beim Verkauf berechnest Du USt., die dann abzuführen ist.
  • Differenzbesteuerung: beim Kauf der Sache (z.B. von Privatpersonen) wird keine USt. ausgewiesen und kann somit auch nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Beim Verkauf weist Du keine USt. aus (Hinweis auf Differenzbesteuerung per §25a UStG) und führst die USt. auf den Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis an das Finanzamt ab.

Daneben wird natürlich der Gewinn des Unternehmens zu versteuern sein.

Kaufst Du also etwas für 3.999 EUR und verkaufst dies für 4.000 EUR unter Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung, so wäre die USt. auf 1 EUR abzuführen (0,16 EUR). Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung sind dann 0,84 EUR.

Kaufst Du einen Gegenstand für 250 EUR und verkaufst diesen für 500 EUR, so wäre die USt. entsprechend dem passenden Modell der drei Varianten zu berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung sind dann 210,08 EUR.

Die Transaktionen mit Käufen und Verkäufen sind einzeln zu bewerten. Du kannst also insbesondere bei Verlustgeschäften (Verkaufspreis liegt unter dem Einkaufspreis) keine negative Differenzsteuer geltend machen.

Hast Du Kosten für z.B. die Aufbereitung oder Instandsetzung der verkauften Gegenstände, so sind das Betriebskosten, die jedoch für die Berechnung der USt. nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur für die Gewinnbesteuerung abgezogen.

Ja, herzlichen Glückwunsch zur gefundenen Lösung.

Die Differenzbesteuerung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Und Reinvestitionen spielen bei beiden gar keine Rolle.

Okay, Du kaufst eine Ware gebraucht für 250 und verkaufst sie für 500 brutto. Dann fällt USt. an auf die Differenz von 250,-. Dein Verkaufspreis beinhaltet die von Dir abzuführende USt. Du hast also verkauft für 460,- netto und schuldest dem Finanzamt 40,- USt.

Deine Gewinnrechnung geht separat zur Umsatzsteuer, das betrifft dann die Einkommensteuer. Gewinn= 460 minus 250.

Es werden die Steuern der Ausgaben gegen die Steuern der Einnahmen verrechnet.

Swiss33 
Fragesteller
 30.03.2023, 18:35

Ja das weiß ich, aber die Frage war wie der Differenzbetrag ausgerechnet wird.

0
berlina76  30.03.2023, 18:48
@Swiss33

Man Rechnet im Kaufmänischen immer mit Netto plus Steuern und nicht mit Brutto.

Deine 3999 € sind also 3360,50 Netto Plus 638,50 Steuern(Bei 19%)

Dasselbe bei den Ausgaben.

Du hast also auf einer Seite deine Nettobeträge und kannst die gegenrechnen und hast deinen Gewinn, auf der anderen Seite hast du die jeweiligen Steuern dazu die du gegenrechnest und daraus ergibt sich, was du dem Finanzamt schuldest.

0
Swiss33 
Fragesteller
 30.03.2023, 19:02
@berlina76

Eben nicht, da bei Differenzbesteuerung nur der Differenzbetrag errechnet wird.

Da ist keine Steuer in dem Einkauf, da das gebrauchte Ware von Privat ist. Somit kann auch keine MwSt. ausgewiesen werden.

Für die Ware wurde ja bereits die Ust. entrichtet!

0