Lebenslanges Wohnrecht - steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Ist der vereinbarte Kaufpreis marktüblich?
  2. Wir wurde der Wert des Wohnrechts ermittelt?
  3. Wenn somit die Restzahlung marktüblich ist, bist Du schon mal aus der Schenkungssteuer raus.
  4. Solange Du keine Einnahmen generierst, bzw. genauer, solange die Wohnrechtsberechtigte in der Wohnung wohnt, kannst Du ncihts abziehen.
  5. Aber die Ausgaben wie Notar, Grunderwerbsteuer usw. sind wichtig für die spätere Abschreibung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Eifelia  09.04.2024, 22:52

Uff. Dass es um einen VERKAUF geht, habe ich glatt überlesen.

3

1. Nein. Solange die Wohnung von der Wohnberechtigten bewohnt wird, gibt es keinen Werbungskostenabzug.

2. Nein. SIE schenkt Dir etwas, das hat nichts mit einem Vermächtnis zu tun und die BEschenkte ist sie auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung