Zwei Minijob, wie hoch sind die Abgaben?
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die finanziellen Auswirkungen für meine Freundin, die derzeit in ihrem ersten Minijob ein Nettoeinkommen von 338 € hat. Ihr Arbeitgeber führt die üblichen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab, und sie hat sich von der Rentenversicherung befreit.
Nun plant sie, einen zweiten Minijob anzunehmen, bei dem sie je nach Monat mindestens 360 € und in guten Monaten bis zu 1.600 € verdienen wird. Dies hängt davon ab, ob sie gerade Semesterferien hat oder viel lernen muss. Ihr Arbeitgeber empfahl ihr, sich in diesem zweiten Job mit der Steuerklasse 1 anzumelden und den ersten Job mit der Steuerklasse 6 beizubehalten.
Welche Auswirkungen hat dies für sie? Sie kommt immer auf ein Mindesteinkommen von 698 € und in manchen Monaten sogar knapp 2.000 €. Welche Abgaben muss sie befürchten? Werden plötzlich auch höhere Abgaben vom Arbeitgeber des ersten Jobs fällig?
Die Internetrecherche sorgt bei uns für leichte Verwirrung.
1 Antwort
Ihr Arbeitgeber empfahl ihr, sich in diesem zweiten Job mit der Steuerklasse 1 anzumelden und den ersten Job mit der Steuerklasse 6 beizubehalten.
DEr erste Rat ist richtig, die Asntellung mit mehr Gehalt Steuerklasse 1.
Der zweite Rat ist falsch. Natürlich wählt sie für den Minijob die pauschalversteurung durch den Arbeitgeber. Die 2 % zieht der ihr eventuell gar nicht ab.
DerMinijon geht bis 520,- Euro.Dass weniger ausgezahlt wird, zeigt, dass die Rentenversicherung nicht abgewählt wurde.
Um einen Minijob zu haben, braucht man eine Hauptanstellung (über 520,- Euro).Da hier äußerst unklar ist, wie viel im ganzen Jahr zusammen kommt, ist die Methode mit den 2 % am sichersten.
Tatsächlich verdient Sie im ersten Minijob keine 520,- €, weil Sie nur wenige Stunden arbeitet. (ca. 21 im Monat). Für mehr braucht Sie der Arbeitgeber nicht.
Sie hat übrigens als Studentin nur den Minijob, ist also sonst nicht angestellt.
Wie beschrieben werden es bald zwei "Minijobs" sein.
Aber ich schrieb doch schon, zwei Minijobs geht nciht. das ist dann für die Sozialversicherung eine Tätigkeit in der Gleitzone.
Man kann einen Minjob nur allein haben, oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
Außerdem schreibst Du doch:
Sie kommt immer auf ein Mindesteinkommen von 698 € und in manchen Monaten sogar knapp 2.000 €.
Also scheint die zweite Tätigkeit ja sowieso eine Tätigkeit mit Sozialversicherung zu sein.
Achso, verstehe.
Beim letzten Satz ist es missverständlich formuliert. Damit ist das Gesamteinkommen gemeint. Zusammenberechnet aus:
1. Tätigkeit: 338,- € Minijob (festes Einkommen)
2. Tätigkeit: Zwischen 360,- € und 1.600,- €. Je nachdem ob Sie gerade in der Studienzeit ist (dann eher weniger) oder Semesterferien hat, in denen Sie fast täglich arbeiten wird.
Sie hat einfach die Angst, dass im Gesamten die Sozialversicherungs- und Steuerabgaben zu hoch sind und überlegt deshalb, den ersten Job zu kündigen.
Sie hat einfach die Angst, dass im Gesamten die Sozialversicherungs- und Steuerabgaben zu hoch sind und überlegt deshalb, den ersten Job zu kündigen.
Entschuldige bitte, aber was ist das für ein Schwachsinn.
Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgeban pauschal.
Beim zweiten Job zahlt sie, wenn sie es richtig gemacht hat, als Studentin nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,8 %.
Wie soll sich da eine Arbeit nicht lohnen?
Sollte Ihr bei den höheren Beträgen mal Lohnsteeur abgezogen werden, bekommt sie bei den Gesamtverhältnissen die doch ünber die Einkommensteeurerklärung zurück.
Können Sie bitte erläutern, warum es als selbstverständlich angesehen wird, dass sie die Pauschalbesteuerung wählen soll?
Die 2% zieht er ihr eventuell gar nicht ab heißt er könnte Sie aus Kulanz selbst zahlen?
Im zweiten Job (mit Steuerklasse 1) wird sie wahrscheinlich wie jeder andere Arbeitnehmer versteuert, und es gelten keine Minijob-Regelungen, selbst in "schwachen" Monaten, in denen sie ein Einkommen von 360 € hat - ist das richtig?