Zwei Minijob, wie hoch sind die Abgaben?

1 Antwort

Ihr Arbeitgeber empfahl ihr, sich in diesem zweiten Job mit der Steuerklasse 1 anzumelden und den ersten Job mit der Steuerklasse 6 beizubehalten.

DEr erste Rat ist richtig, die Asntellung mit mehr Gehalt Steuerklasse 1.

Der zweite Rat ist falsch. Natürlich wählt sie für den Minijob die pauschalversteurung durch den Arbeitgeber. Die 2 % zieht der ihr eventuell gar nicht ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
DawidKarol 
Fragesteller
 03.07.2023, 18:04

Können Sie bitte erläutern, warum es als selbstverständlich angesehen wird, dass sie die Pauschalbesteuerung wählen soll?
Die 2% zieht er ihr eventuell gar nicht ab heißt er könnte Sie aus Kulanz selbst zahlen?

Im zweiten Job (mit Steuerklasse 1) wird sie wahrscheinlich wie jeder andere Arbeitnehmer versteuert, und es gelten keine Minijob-Regelungen, selbst in "schwachen" Monaten, in denen sie ein Einkommen von 360 € hat - ist das richtig?

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wfwbinder  03.07.2023, 19:29
@DawidKarol

DerMinijon geht bis 520,- Euro.Dass weniger ausgezahlt wird, zeigt, dass die Rentenversicherung nicht abgewählt wurde.

Um einen Minijob zu haben, braucht man eine Hauptanstellung (über 520,- Euro).Da hier äußerst unklar ist, wie viel im ganzen Jahr zusammen kommt, ist die Methode mit den 2 % am sichersten.

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DawidKarol 
Fragesteller
 03.07.2023, 20:10
@wfwbinder

Tatsächlich verdient Sie im ersten Minijob keine 520,- €, weil Sie nur wenige Stunden arbeitet. (ca. 21 im Monat). Für mehr braucht Sie der Arbeitgeber nicht.
Sie hat übrigens als Studentin nur den Minijob, ist also sonst nicht angestellt.
Wie beschrieben werden es bald zwei "Minijobs" sein.

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wfwbinder  03.07.2023, 21:51
@DawidKarol

Aber ich schrieb doch schon, zwei Minijobs geht nciht. das ist dann für die Sozialversicherung eine Tätigkeit in der Gleitzone.

Man kann einen Minjob nur allein haben, oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Außerdem schreibst Du doch:

Sie kommt immer auf ein Mindesteinkommen von 698 € und in manchen Monaten sogar knapp 2.000 €.

Also scheint die zweite Tätigkeit ja sowieso eine Tätigkeit mit Sozialversicherung zu sein.

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DawidKarol 
Fragesteller
 04.07.2023, 10:42
@wfwbinder

Achso, verstehe.
Beim letzten Satz ist es missverständlich formuliert. Damit ist das Gesamteinkommen gemeint. Zusammenberechnet aus:
1. Tätigkeit: 338,- € Minijob (festes Einkommen)
2. Tätigkeit: Zwischen 360,- € und 1.600,- €. Je nachdem ob Sie gerade in der Studienzeit ist (dann eher weniger) oder Semesterferien hat, in denen Sie fast täglich arbeiten wird.

Sie hat einfach die Angst, dass im Gesamten die Sozialversicherungs- und Steuerabgaben zu hoch sind und überlegt deshalb, den ersten Job zu kündigen.

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wfwbinder  04.07.2023, 12:02
@DawidKarol
Sie hat einfach die Angst, dass im Gesamten die Sozialversicherungs- und Steuerabgaben zu hoch sind und überlegt deshalb, den ersten Job zu kündigen.

Entschuldige bitte, aber was ist das für ein Schwachsinn.

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgeban pauschal.

Beim zweiten Job zahlt sie, wenn sie es richtig gemacht hat, als Studentin nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,8 %.

Wie soll sich da eine Arbeit nicht lohnen?

Sollte Ihr bei den höheren Beträgen mal Lohnsteeur abgezogen werden, bekommt sie bei den Gesamtverhältnissen die doch ünber die Einkommensteeurerklärung zurück.

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