Verdacht auf Schwarzarbeit?
Hallo Leute, meine Schwester wird vorgeworfen das sie eine unangemeldete Gewerbe hat. Sie ist Friseurin und hat sie manchmal ihrer Freundinnen in ihrer Wohnung Haare geschnitten und dafür 20 oder 30 Euro bekommen. Dann gab es ein Streit mit eine alte Freundin, die Freundin hat jemand beauftragt über WhatsApp mit meiner Schwester über Haarschnitt und was sie dafür nehmen würde schreiben und später davon Screenshot gemacht. Das hat sie an Finanzamt geschickt mit der Behauptung Schwarzarbeit. Wollte fragen, wie können wir vorgehen? Über Hilfreiche Informationen würden wir uns freuen.
3 Antworten
Angriff ist die beste Verteidigung.
Persönlich beim Finanzamt vorsprechen und die Sachlage darlegen.
Erklären, dass es sich um Freundinnen und deren Freundinnen handelt, also ausschließlich im privaten Umfeld. Auch ist wichtig, wieviel sie damit im Monat eingenommen hat. Natürlich nicht alles angeben, so das eine mögliche Strafe - wenn überhaupt - gering ausfällt. Evtl. gibt man sich seitens des FA mit einer nachträglichen Gewerbeanmeldung zufrieden. Dieses Einkommen wäre dann sozialversicherungsfrei und je nach Steuerklasse und Einnahmen des gesamten Haushalts, u.U. gar nicht mal so hoch.
Allerdings könnte noch ein Beitrag zur Handwerkskammer fällig sein.
Und natürlich verbreiten, dass die alte Freundin eine Denunziantin ist.
Wenn deine Schwester zusätzlich in einem Friseursalon arbeitet oder sogar einen eigenen Salon hat, dann sollte sie das dem Finanzamt vorlegen und die Einnahmen aus dem privaten Bereich nachträglich als Einkommen erklären.
Sollte es jedoch so sein, dass deine Schwester im Keller einen illegalen Friseursalon betreibt, ansonsten aber "arbeitslos" ist und du hier die ganze Geschichte verharmlost, dann hat sie ein echtes Problem, und zwar nicht nur mit dem Finanzamt.
Wieso "Verdacht"?
Deine Schwester sollte alle Termine/Einnahmen aus 2023 schriftlich festhalten/auflisten.
Wird sie vom Zoll/Finanzamt angesprochen/angeschrieben, sollte sie erklären, dass sie diese Einnahmen mit der Steuererklärung 2023 einreichen wollte.
Sehr guter Tip, aber wahrscheinlich hat sie keinen mobilen Reisekarten angemeldet Wenn Du mit einem mobilen Friseursalon starten möchtest, brauchst Du keinen üblichen Gewerbeschein. Stattdessen benötigst Du aber für die Anmeldung Deiner mobilen Dienstleistung eine sogenannte Reisegewerbekarte.
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Selbstständig als mobiler Friseur mit Reisegewerbe - Orderbird