Sozialversicherung bei Vergütungsspende?
Hallo Zusammen,
folgender Fall: Frau A erhält eine Bescheinigung/Spendenquittung für eine Vergütungsspende (Voraussetzungen erfüllt: entsprechender "Arbeitsvertrag" sowie Leistungsnachweise sowie die schriftliche Abmachung auf die Vergütung gegen Spendenquittung). Betrag liegt weit über Übungsleiterpauschale sogar höher als Minijob!
Eine mit dem Personalwesen etwas vertraute Person sagt: allein durch das Entstehen einer Vergütungsforderung (egal ob ausgezahlt oder gespendet) ist auch schon eine Pflicht zur Sozialversicherungszahlung entstanden!
Ich finde hierzu keine Quellen, bezweifle dies auch und würde dies gerne widerlegen. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank,
Mortl
2 Antworten
Das ist doch nur ein verkürzter Zahlungsweg - der Lohn/das Gehalt wird ganz normal berechnet und dann der Nettobetrag nicht an Dich, sondern an die Organisation ausgezahlt bzw., wenn die Organisation Arbeitgeber und Spendenempfänger ist, einbehalten.
Das ist offensichtlich keine kurzfristige Beschäftigung, sonder schon jahrelang Gang und Gäbe; ich bin MA einer übergeordneten Regionalorganisation und muss im Moment diese Ortsorganisatioin überprüfen, da bin ich darüber gestolpert und suche mir so viele Informationen zusammen, wie bekommen kann, um gut vorbereitet in die nächsten Entscheidungsebene gehen zu können.
Ist doch ganz einfach.
Etwas spenden, kann man nur, wenn man es hat. Wer also (reines Rechnbeispiel) 4.000,- Euro spenden will, muss 4.000,- Euro netto ahben.
Wenn die Person 400 Stunden gearbeitet hat für eine gemeinnützige Organisation und man will ihr dafür 4.000,- Spende bescheinigen, waren das also 4.000,- Euro netto.
Also Lohnabrechnugnen für die 400 stunden mit dem Ergebnis 4.000,- Euro netto. Das löst ca. 6.000,- Euro brutto aus, ggf. wegen Lohnsteuer sogar mehr.
Das Problem ist, dass die Organisation/der Leiter der Organisation einen relativ nichtssagenden Arbeitsvertrag (daher oben in Klammern!) ausgestellt hat, in dem es nur heißt: "für Deine Arbeit erhältst Du 6200 EUR und verzichtest auf die Auszahlung gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung als Vergütungsspende."
Es gibt auch keine Weitergabe an ein Lohnbüro und in der Buchhaltung der Organisation taucht der Betrag überhaupt nicht auf (da keine Zahlungen fließen und nur Einnahmen/Ausgaben- Rechnung gemacht wird!).
also hat die Kollegin mit Personalerfahrung doch recht und ich nicht. Aber damit kann ich leben und gebe meine Bedenken auf!
Was mich wundert ist, dass es bei bisherigen Prüfungen nicht hochgekommen ist.
Ich habe in meinen über 40 Jahren Berufstätigkeit als StB/StBv sehr viele Vereine geprüft, damit die Ihren Gemeinnützigkeitsstatus behalten konnten, so etwas müsste auffallen. Dass die Leute da etwas nachlässig waren, ist schade.
Es kann für den Verein teuer werden.
Das Problem ist, dass die Organisation/der Leiter der Organisation einen relativ nichtssagenden Arbeitsvertrag (daher oben in Klammern!) ausgestellt hat, in dem es nur heißt: "für Deine Arbeit erhältst Du 6200 EUR und verzichtest auf die Auszahlung gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung als Vergütungsspende."
Es gibt auch keine Weitergabe an ein Lohnbüro und in der Buchhaltung der Organisation taucht der Betrag überhaupt nicht auf (da keine Zahlungen fließen und nur Einnahmen/Ausgaben- Rechnung gemacht wird!).