Gemeinsame Vermietung mit Vater und Kontoverwaltung?

5 Antworten

Aus der Feststellungserklärung wird dann ja zu entnehmen sein wie hoch der Überschuss ist und den könnte man hälftig aufteilen.

Klar sein muss dabei natürlich, dass sich Kosten nie genau vorhersehen lassen. Entweder legt man einen Teil des Überschusses auf einem gemeinsamen Tagesgeldkonto an oder aber, jeder der Teilhaber hält liquide Mittel bereit für den Fall, dass sich unerwartete Ausgaben ergeben.

Niemand zwingt die Einnahme so liegen zu lassen. Ich werwende sie auch.

Die Entnahmen könnt Ihr gestalten, wie Ihr wollt. Wenn Sie nicht gleich hoch für die Miteigentümer gehalten werden - was die einfachste Lösung ist - empfiehlt es sich, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Ein gemeinsames Tages- oder Festgeldkonto würde ich (!) nicht eröffnen, da dann auch noch die Zinseinnahmen in die F-Erklärung aufgenommen werden müssen - einfacher ist, dass jeder seine eigenen Rücklagen bildet und deren Zinsen unter Berücksichtigung des jeweiligen Sparerpauschbetrags selbst versteuert.

Ihr habt zwei Werte,die zu beachten sind.

  1. Der zu versteuernde Überschuss aus der Vermietung. Ihr müsst jährlich für die Grundstücksgemeinschaft eine "Erklärung zur einheitlichen udn gesonderten Feststellung der Einkünfte" abgeben, mit zwei Anlagen V, für jede Immobilie eine. Der jeweilige Gewinnanteil kommt dann in die persönliche Einkommensteuererklärung.
  2. die frage der Liquidität.DasGeld auf dem Konto aus den eingehenden Mieten und nach bezahlung der Kosten. Das wird immer eine gewisse Abweichung geben, denn bei der Vermietung könnt Ihr ja die Abschreibung auf das Objekt geltend machen (die Abschreibung des Erblassers ist fortzuführen, oder ggf.neu zu ermitteln. Bei der ersten Erklärung wäre es klug einen Steuerberater zu beauftragen.

Was Ihr vom Konto entnehmt, ist Eure Sache.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Den Steuerberater hast du als Kosten vergessen.

Du denkst, es bleibt langfristig etwas übrig? Ich denke, dass das sein kann aber nicht muss, denn alles was Reparaturen, Instandhaltungen, Renovierungen und so weiter anbelangt, ist ja auch Sache des Vermieters. Die Höhe des Puffers zu bestimmen wird also eher schwer.

Jedenfalls sollte die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nicht nur zwei Anlagen V sondern auch eine Anlage Kap für die Kapitaleinkünfte aus dem Tagesgeld und/oder Festgeld enthalten. Alternative wäre, dass ihr das dann einzahlt, nur wäre es schlecht, wenn das Geld verlebt wurde.

Das Ergebnis aus den Immobilien wird ( gesondert und einheitlich) steuerlich auf die Beteiligten aufgeteilt. Durch die Renovierung wird also das Einkommen gemindert. In anderen Jahren wird das Einkommen erhöht und wenn sich eine Nachzahlung ergibt, verlangt das Finanzamt auch vierteljährliche Vorauszahlungen.

Es gibt ein Konto und wenn einer von euch Geld entnimmt, müsste entweder der andere das auch bekommen oder ihr führt darüber Buch (Empfehlung). Die Entnahmen haben auf die Steuer (aber auch auf Krankenversicherungsbeiträge) keinen Einfluss. Beides richtet sich nach dem Ergebnis der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung.

Andri123  21.08.2023, 15:26

Was die Entnahmen angeht, würde ich diese immer gleich für beide halten. Also Kind bekommt 500,-€, dann gleichzeitig der Vater auch. Dann hat man den Überblick ohne grossartige Rechnungen.

Wenn man sich grundsätzlich nicht einig ist, was die gemeinsamen Rückstellungen angeht, sollte man die GbR auflösen.

0