Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

4 Antworten

1.

Kein gesonderter Freibetrag, der Grundfreibetrag, soweit er durch die sozuslversicherungspflichtige Tätigkeit nicht bereits "verbraucht" wird.

2.

Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Einnahmen und Ausgaben regelmäßig aufzeichnen und den entstehenden Gewinn im Blick halten. Nach Ablauf eines Jahres den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln und neben der Steuererklärung eine Anlage EÜR an das Finanzamt übermitteln.

3.

Ja, natürlich - soweit diese mit den Einkünften in Zusammenhang stehen.

Kannst Du mit so geringen Einkünften Deinen Lebensunterhalt bestreiten? Das würde ich mich als Finamzbeamter fragen und ggf. nachhaken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
mrho99 
Fragesteller
 09.12.2023, 10:44

Zu 1. Bedeutet, da ich im Jahr auf ca. 7680-8160€ Brutto durch den Hauptjob komme und der 520€ Job steuerfrei ist, dürfte ich sagen wir ca. 2000€ nur durch die freiberufliche Tätigkeit steuerfrei verdienen? Wenn ich aber den Minijob noch auf den Grundfreibetrag raufrechnen würde, wäre ja der gesamte Freibetrag schon "verbraucht" bevor ich überhaupt etwas freiberuflich mache und damit Geld verdiene.

Und zum letzten Punkt, ist dies denn relevant für das Finanzamt, wenn ich es schaffe? Bin 23 und lebe noch zuhause, bezahle hier im Monat ca. 750€ an Fixkosten, also meinen Teil der Warmmiete + Strom + Kostgeld, also bleiben mir pro Monat je nach dem noch so 200€, möglicherweise mehr zum ausgeben/sparen, was mir persönlich reicht.

In einer eigenen Wohnung, mit mehr entstehenden Kosten könnte das natürlich anders aussehen, aber momentan bin ich recht zufrieden damit.

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ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern.

Das Du darauf Steuer zahlst glaube ich nicht. Lohnsteuerabzug beginnt bei ca. 1.200,-, aber Du zahlst Sozialversicherung in der Gleitzone (also nicht die vollen %-Sätze).

Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist.

Ist er nicht, aber alle Abgaben zahlt der Arbeitgeber pauschal. Du musst bDich aber versichern, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführt. Zur Sicherheit mal fragen.

Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr

Die 10.908,- Euro sind der Grundfreibetrag pro Jahr, aber irreführend, weil weitere Abzüge nicht berücksichtigt werden.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene

Diese 2.400,- im Jahr sind ja nur die Einnahmen. Deine Kosten gehen da noch runter. 1/2 Deiner Telefon und Internetkosten.

Wenn wir mal von 8.160,- Euro brutto in der Teilzeit ausgehen. minus 1.200,- Arbeitnehmerfreibetrag, dann sind wir schon runter auf 6.900,- da bleiben noch 4.000,- Euro bis zum Grundfreibetrag, obwohl ich noch nicht einmal die Vorsorgepauschale berechnet habe.

Also keine Einkommensteuernachzahlung.

Trotzdem hast Du ein Problem.

Deine Teiilzeittätigkeit hat keine 20 Stunden pro Woche.

Damit wird auf den Gewinn aus der Tätigkeit als Grafikdesigner KV-Beitrag fällig. Daher wirklich daran denken alle Kosten abzuziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
mrho99 
Fragesteller
 09.12.2023, 12:05

Okay, danke! Also heißt das im Grunde, dass ich ganz normal weiter machen kann wie bisher? Mit meinem 12h Teilzeitjob, dem zusätzlichen 520€-Minijob und nebenbei freiberuflich etwas dazuverdienen kann pro Monat und mir von dem freiberuflichen Gehalt voraussichtlich auch nichts abgezogen wird?

Ich muss meine Gewinne/Umsätze aus dieser Designtätigkeit aber dennoch dokumentieren und dann per Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln?

Wie würde ich die KV-Beiträge denn bezahlen, errechnen, etc? Weil ich bin ja krankenversichert über meinen ganz normalen Teilzeitjob, da der ja über 520€ einbringt. Wüsste jetzt nicht, was ich eventuell für meine freiberufliche Tätigkeit zu zahlen habe, oder wo man sich da informieren könnte.

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wfwbinder  09.12.2023, 12:12
@mrho99
und mir von dem freiberuflichen Gehalt voraussichtlich auch nichts abgezogen wird?

Es gibt kein "freiberufliches Gehalt."

Das sind Erlöse aus einer Selbständigkeit und davon sind die Betriebsausgaben abzuziehen. Deer verbleibende Gewinn ist zu versteuern. Danke dran, wenn Du mal einen neuen Computer kaufst ist der auch Betriebsausgabe.

Und wenn was zu zahlen wäre, würde es nicht abgezogen (wer sollte das auch tun? der Auftraggeber?), dann müsstest Du es nach der Einkommensteuererklärung machen.

Weil ich bin ja krankenversichert über meinen ganz normalen Teilzeitjob, da der ja über 520€ einbringt.

Aber er hat keine 20 Stunden pro Woche, womit die KV-Pflicht erfüllt wäre.

Wüsste jetzt nicht, was ich eventuell für meine freiberufliche Tätigkeit zu zahlen habe,

Ganz einfach, den Beitragsasat Deiner Krankenkasse auf Deinen Gewinn (Einnahmen- Kosten).Also Jahres einnahmen 2.000,- -800,- Kosten = 1.200,- Gewinn = 100,- pro Monat * 15,9 % = 15,90 Euro Beitrag.

oder wo man sich da informieren könnte.

Ganz einfach, bei Deiner Krankenkasse.

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mrho99 
Fragesteller
 09.12.2023, 12:39
@wfwbinder

Ich denke, dass die 10 stunden im 520€ minijob nicht als Ausgleich zählen um auf diese 20 Stunden zu kommen?

Und eine letzte Frage, wie bezahle ich denn diese KV Beiträge, bzw. Wann und an wen? Muss ich heden Monat eine Überweisung an die Krankenkasse tätigen? Oder wird mir am Ende des Jahres von der KK selbst eine Rechnung übersandt, die ich dann zu begleichen habe?

Tut mir leid für die ganzen Fragen und erstmal danke für das ausführliche Gespräch

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wfwbinder  09.12.2023, 13:50
@mrho99
Ich denke, dass die 10 stunden im 520€ minijob nicht als Ausgleich zählen um auf diese 20 Stunden zu kommen?

Das kann auch die Krankenkasse beantworten, aber auch diese 10 Stunden werden keine persönlichen Beiträge gezahlt und ein 520,- Euro Job füllt die Freigrenze für den zulässigen Zuverdienst bereits ab.

Die selbständige Tätiogkeit käme dazu.

Und eine letzte Frage, wie bezahle ich denn diese KV Beiträge, bzw. Wann und an wen? Muss ich heden Monat eine Überweisung an die Krankenkasse tätigen?

Auch das beantwortet die Krankenkasse. Im ersten jkahr könnte es sein, dass in einer Summe, nach Ablauf des Jahres gezahlt wird.

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mrho99 
Fragesteller
 09.12.2023, 14:06
@wfwbinder
und ein 520,- Euro Job füllt die Freigrenze für den zulässigen Zuverdienst bereits ab.
Die selbständige Tätiogkeit käme dazu.

Die Freigrenze für den Zuverdienst hat nur was mit den Steuern zutun und nicht mit der Krankenversicherung richtig?

Und auch wenn die selbstständige Tätigkeit dazu kommt bedeutet das ja trotzdem, dass wenn ich unter 10908€ bleibe, keine Steuern darauf fällig werden, oder?

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wfwbinder  09.12.2023, 14:39
@mrho99
Die Freigrenze für den Zuverdienst hat nur was mit den Steuern zutun und nicht mit der Krankenversicherung richtig

Nein falsch. Wir schreiben doch nur noch wegen der Krankenversicherung.

Nur eine Anstellung von mindestens 20 Stunden pro Woche befreit für weitere Einkünfte von einer zusätzlichen Krankenversicherungspflicht. Das habe ich doch oben schon explizit geschrieben.

Ich habe mehrere Mandanten, die jährlich ihre Einkommensteuerbescheide bei den Krankenversicherung vorlegen müssen, um nachzuweisen, wie hoch die zusätzlichen Einkünfte sind.

Das trifft alle Rentner, Selbständigen udn Personen, die zwar angestellt sind, aber weniger als 20 Stunden in der Anstellung arbeiten, jedoch über weitere Eiunkünfte verfügen, zu denen auch welche aus Vermietung und Verpachtung, oder Kapitalvermögen gehören.

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Andri123  09.12.2023, 12:14

Das mit der KV wäre jedenfalls eindeutiger, wenn die Anstellung bei 20 Wochenstunden läge. Etwas kritisch sehe ich es hier auch, aber es geht um die Frage, ist er hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig. Hauptberuflich selbständig ist man, wenn die Tätigkeit zeitlich und finanziell überwiegt. Und das ist bei 200 pro Monat nicht der Fall. Er muss das aber im Blick haben, falls er mehr Aufträge machen will.

Wenn er als hauptberuflich eingestuft wird, ist er im Job nicht mehr pflichtversichert. Er muss sich dann freiwillig versichern mit ca.18,8% auf sämtliche Einkünfte, nicht nur auf den Gewinn, bzw. zum Mindesttarif von ca. 230,-€.

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Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen?

Diesbzüglich gibt es keinen gesonderten Freibetrag.

Das steuerfreie Existenzminimum liegt in 2023 bei 10908 Euro.

Deine Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit und Deine Freelancing-Einnahmen werden im Rahmen der zwingend erforderlichen Einkommensteuererklärung addiert und dann wird die Steuer in Verbindung mit Deinen Steuermerkmalen festgesetzt.

Deine für die Nebentätigkeit nötigen Sonderausgaben kannst Du eintragen. Was davon seitens des FA anerkannt wird, wird sich zeigen.

Die Einkünfte aus dem Minijob müssen bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

mrho99 
Fragesteller
 09.12.2023, 10:47

Bedeutet, da ich im Jahr auf ca. 7680-8160€ Brutto durch den Hauptjob komme und der 520€ Job steuerfrei ist, und damit nicht dazugerechnet wird, dürfte ich sagen wir ca. 2000€ nur durch die freiberufliche Tätigkeit steuerfrei verdienen? So dass ich insgesamt unter 10908€ im Jahr bleibe?

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wilees  09.12.2023, 11:47
@mrho99
So dass ich insgesamt unter 10908€ im Jahr bleibe?

So sieht es gemäß Fragetext aus.

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Frage 1:

410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben.

Frage 2:

Wenn du darüber kommst, mußt du das in der Steuererklärung angeben. Wie schwer du das erarbeitet hast, interessiert das Finanzamt nicht.

Frage 3:

Bestimmte Ausgaben für deine Tätigkeit lassen sich von der Steuer absetzen.