Gebrauchtwagenhandel = Netto Einkauf + Verkauf ins Ausland?

2 Antworten

Das sind sehr viele Fragen, vor allem auch, wenn man die vielen nichtgestellten mit mitzählt, die sich zwangsläufig aus Deinen Geschäften ergeben.

Wenn Du Fahrzeuge, Büromaterial etc. kaufst von einem Verkäufer, der zur Ausweisung von Umsatzsteuer verpflichtet ist, dann musst Du diese mitzahlen.

Ob Du Umsatzsteuer für Deine Verkäufe ausweisen musst bzw. darfst, richtet sich danach, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht.

Ausfuhr in Drittländer ist steuerfrei. Wenn Du Umsatzsteuer ausweist, dann verkaufst Du an Unternehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft trotzdem steuerfrei. Eure beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern stehen dann auf der Rechnung.

Wenn Du Umsatzsteuer ausweist, dann kannst Du Dir die Vorsteuern - also die Dir in Rechnung gestellten Umsatzsteuern - vom Finanzamt zurückholen.

Als erstes mal der Tipp, wer einen Gebrauchtwagenhandel betrieben will, der auch grenzüberschreitend kauft und verkauft, braucht zwingend einen Steuerberater, außer er hätte selbst eine Ausbildung zumindest als Steuerfachgehilfe.

Dann zu den konkreten Punkten:

  1. Unterscheidung Neuwagen/Gebrauchtwagen.
  2. Unterscheidung Kunde, Privatperson/Unternehmer
  3. Unterscheidung Ausland EU/Ausland nicht EU
Als Firma darf ich doch die Fahrzeuge Netto kaufen (oder Nicht? Kann ich ohne weitere Schritte das Fahrzeug Netto kaufen?)

Netto kaufst Du nur im Ausland, wobei Du Deine USt-ID angibst. Bei der Einfuhr aus nicht EU Staaten zahlst Du dann Einfuhr USt, die Du als Vorsteuer abziehst.

Bei der Einfuhr aus EU Staaten wird Dir vom Partner im anderen EU Staat keine USt berechnet, aber Du versteuerst es als "innergemeinschaftlichen Kauf" in der eigenen UStVa udn ziehst es gleich wieder als Vorsteur ab. Also Nettoeinkauf steuerneutral.

Beim Kauf von einem deutschen Händer, oder anderen Unternehmer zahlst Du natürlich die 19 % Umsatzsteuer udn ziehst sie in der UStVa als Vorsteuer ab.

Wenn Du Autos von Privat kaufst und an Privat weiterverkaufst, kannst Du die Differenzbestuerung, § 25 a UStG in Anspruch nahmen.Du kaufst für z. B. für 10.000,-und verkaufst für 12.380,--, die Umsatzsteur wird nur aus der Differenz berechnet. 2.000,- Umsatz 380,- Umsatzsteuer.

Verkaufst Du ins Ausland, musst Du vom Käufer die USt-ID haben.

Dann verkaufst Du Netto und nimmst es in die ZM, die Zusammenfassende Meldung auf.

Gibt der Käufer Dir keine gültige USt-ID verkaufst Du an ihn ganz normal mit 19 % Umsatzsteuerwie an einen deutschen Kunden.

Eigenntlich ganz einfach, wenn man weiß, wie es geht.

Kurze Gegenfrage, welche Ausbildung. hast Du eigentlich? Hast Du bei einem Autohändler gelernt? Oder welchen anderen Beruf?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986