Steuerfragebogen wurde falsch ausgefüllt, was tun?

3 Antworten

Es geht nur darum, ob Du eher erwartest, mehr Vorsteuerabzug, als abzuführende Umsatzsteeur hast, oder umgekehrt.

Kein Grund zur Panik. Lass es das korrigieren zu wollen, denn es hat praktisch keine Bedeutung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du kannst ja trotzdem vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Dann weiß das Finanzamt sehr schnell Bescheid. Schwierigkeiten kriegst Du da auch keine, wenn sich wirklich eine Zahllast ergibt, die Du dann zum Fälligkeitstermin auch bezahlst.

Bitte teile doch mal mit, um was es eigentlich geht. In welchem "Steuerfragebogen" kann man wo zwischen Zahllast und Überschuss "auswählen"?

Zahllast und Überschuss lässt auf Umsatzsteuer schließen und "Steuerfragebogen" auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Andri123  22.10.2023, 13:02

Kann man den genannten Fragebogen eigentlich auch einfach ein zweites Mal korrigiert abschicken, und es gilt dann die neueste Version?

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Eifelia  22.10.2023, 13:06
@Andri123

Die Angaben zu den Umsätzen und Gewinnen können doch sowieso nur Schätzungen sein. Hinsichtlich der USt kann ich die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung ändern bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung. Die Angabe zu den Gewinnen sind dazu da die Vorauszahlungen festzusetzen - die sind sowieso nichts Endgültiges und man kann jederzeit einen Anpassungsantrag stellen. MMn besteht überhaupt keine Notwendigkeit für einen zweiten Fragebogen.

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Andri123  22.10.2023, 13:16
@Eifelia

Bleibt die Möglichkeit, die UStVA monatlich abzugeben zu müssen, wenn auch unwahrscheinlich.

Es ist aber wohl einfach ein blödes Gefühl, offiziell falsche Angaben gemacht zu haben. Notfalls könnte man einfach eine Email hinterherschicken, dann ist gut.

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Jurgensch 
Fragesteller
 22.10.2023, 13:18

Hierbei geht es um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen. Genau wie genannt hat Zahllast und Überschuss mit der Umsatzsteuer zu tun.

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Eifelia  22.10.2023, 13:58
@Jurgensch

Damit wäre dann eine Frage beantwortet. Und WO genau in Abschnitt 7 des Fragebogens wurde jetzt hier was gewählt was Deiner Meinung nach falsch ist?

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