Kann ich als Werkstudent (20h/woche), ein Gewerbe als Freiberufler anmelden bei dem ich mehr als 20h/woche arbeite?

2 Antworten

Als Freiberufler musst Du kein Gewerbe anmelden, aber beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben und im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.

Mir fallen auch keine Tricks ein, wie man hier "unnötige steuerliche Abgaben" vermeiden könnte.

Die 20 Stunden vorschrift ist keine steuerliche Vorschrift udn nichts, was eine Strafe/Ordnungswidrigkeit auslöst.

Es ist eine Vorschrift die sicher stellen soll, dass sich Studenten hauptberuflich mit Ihrem Studium befassen.

Das einzige was daran gekoppelt ist, ist die Möglichkeit die Studenten - KV zu nutzen.

Selbständige Tätigkeit ist schwer zu kontrollieren. Also wenn Du es schaffst den Eindruck zu erwecken, dass die selbständige Tätigkeit in den Semesterferien ausgeübt wurde, wäre alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung