Einkünfte aus Kapitalvermögen § 32 EStG?
Hallo,
ich muss einen Fragebogen der Deutsche Rentenversicherung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen ausfüllen (für Witwenrente). Ich verstehe nicht, was mit "Veranlagungsoption des § 32d Absatz 6 EStG" bzw. "§ 32d Absatz 3 EStG" gemeint ist. Die vielen Verweise auf andere Absätze oder Paragraphen im Gesetzestext verwirren mich mehr, als dass sie Klarheit bringen.
Ich habe folgenden Fall, der steuerlich nicht ganz klar für mich ist:
Mein Neffe ist selbständiger Unternehmer. Ich habe ihm ein Firmendarlehn gewährt, das jährlich verzinst wird. Ich melde diese Zinsen mit der Einkommensteuererklärung korrekt an das Finanzamt, er verbucht die Zinsen ebenfalls korrekt. (Ob als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist mir nicht bekannt.)
Ist dies ein Fall für die im ersten Absatz benannten Vorschriften?
Zweite Frage: Von meinen Zinsen und Dividenden behält die Bank Abgeltungssteuer ein (nach Überschreiten des Freibetrages). Heißt das, dass diese Einkünfte damit dem § 32d Absatz 2 EStG unterliegen?
Vielen Dank an den denjenigen oder diejenige, die sich die Mühe macht, den Knoten in meinem Kopf aufzulösen.
1 Antwort
Ich nehme an die Zinsen, die du für das Darlehen erhältst wurden bisher nicht der Kapitalertragsteuer unterworfen.
Abs. 3 sagt nur, dass du diese in deiner Einkommensteuererklärung zu erklären hast.
Abs. 6 sagt, dass du die Güstigerprüfung verlangen kannst, wenn eine Anwendung des normalen Einkommensteuertarifs für dich günstiger wäre als die 25% Kapitalertragsteuer.
Zinsen habe ich immer erst mit der Jahressteuererklärung deklariert, richtig.