Einkünfte aus Kapitalvermögen § 32 EStG?

Kevin1905  03.04.2023, 11:52

Welche Rentenart beantragst du? Und wie bist du krankenversichert?

bielz24 
Fragesteller
 03.04.2023, 16:00

Witwenrente (steht in der 2. Zeile), keine Neubeantragung, sondern jährlicher Nachweis. Steuerbescheid liegt noch nicht vor.

KV privat.

1 Antwort

Ich nehme an die Zinsen, die du für das Darlehen erhältst wurden bisher nicht der Kapitalertragsteuer unterworfen.

Abs. 3 sagt nur, dass du diese in deiner Einkommensteuererklärung zu erklären hast.

Abs. 6 sagt, dass du die Güstigerprüfung verlangen kannst, wenn eine Anwendung des normalen Einkommensteuertarifs für dich günstiger wäre als die 25% Kapitalertragsteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bielz24 
Fragesteller
 03.04.2023, 16:02

Zinsen habe ich immer erst mit der Jahressteuererklärung deklariert, richtig.

0
bielz24 
Fragesteller
 03.04.2023, 16:03
@bielz24

Hast mir sehr geholfen, danke.

1