Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen
Immobilienverkauf: Preis im Kaufvertrag doppelt so hoch angegeben, Grundschuldbrief, was wollen die?

Hallo!

Ein Gebäude soll veräußert werden. Ein Kaufinteressent möchte es erwerben, will dabei aber einen höheren Preis im Kaufvertrag stehen haben, etwa das Doppelte der vereinbarten Summe. Mit zum Einsatz kommen soll bei dieser abenteuerlichen Geschichte ein Grundschuldbrief, der beim Notar hinterlegt werden soll. (Damit der Verkäufer nicht wirklich den doppelten preis verlangt oder so)

Der Interessent will dabei Notarkosten und die höhere Grunderwerbssteuer bezahlen.

Vorab: Ich hab dieses Konstrukt und das genaue Vorgehen nicht verstanden und würde auf sowas auch nie eingehen. Es handelt sich beim Verkäufer aber auch nicht um mich.

Fragen:

Was will der Käufer erreichen? Es ginge ihm um weniger Steuern, erklärte er. Auch fiel das Stichwort "Spekulationssteuer", das m.E. nicht wirklich Sinn macht, weil der Käufer angeblich eine GmbH sein soll. Auch so kann ich mir nicht vorstellen, dass ein im Vertrag genannter Preis ohne eine belegte Zahlung steuerlich aussagefähig ist.

Ist dies eine betrügerische Masche (wie ich erahne) oder möglicherweise eine gängige im Immobiliensektor erfolgte Geschäftspraxis?

Was gibt es für mögliche Gründe für diese Vorgehensweise?

Kann es sein, dass der Vertreter des Kaufinteressenten sich dazwischenklemmt und das Objekt für bspw. 100k beim Verkäufer erwirbt und dem eigentlichen Käufer 200k abzwackt?

Wie sind die Gefahren hinsichtlich a) Insolvenz des Käufers b) Rückabwicklung des Kaufvertrags?

Kann dieses Konstrukt mit Geldwäsche zu tun haben?

Macht sich der Verkäufer schuldig als Mittäter für einen Kreditbetrug, wenn der Käufer mit dem Kaufvertrag bei der Bank Kredite beantragt? Oder hinsichtlich eines Steuerbetruges, falls der Erwerber tatsächlich Steuern "sparen" kann?

Bitte möglichst fundierte Antworten zu meinen schwammigen Fragen. Mir ist wichtig, dass ich dem Verkäufer mit konkreten Schilderungen dieses Geschäft ausreden kann.

Danke!

Grundschuld, Immobilienverkauf, Kaufvertrag, Steuern sparen, Abzocker
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung

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