Hausverkauf - Schreiben beim Notar hinzufügen

2 Antworten

User 201305:

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängel bestehen dann nicht, wenn sie die Vertragsparteien im notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen (oder beschränkt) haben. So hat sich beim individualvertraglichen Verkauf gebrauchter Häuser und Eigentumswohnungen in der Praxis der nach wie vor zulässige vertragliche Ausschuss jeglicher Sachmängelansprüche herausgebildet, der wegen der 5-jährigen Verjährungsfrist für Mängel auch bei verkauften Altbauten eine erhebliche Bedeutung hat.

Ich empfehle, den Kaufvertrag um folgenden Zusatz zu ergänzen:

"Der Käufer hat sich über das Vertragsobjekt durch eingehende Besichtigungen, teilweise auch mit Handwerkern und einem Architekten, und Erkundigungen über die Beschaffenheit und Verwendbarkeit informiert Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln insbesondere wegen des Bauzustands bestehender Gebäude, werden hiermit ausgeschlossen.“

Wenn du darauf bestehst, dass die detaillierte Mängelliste dem not. Kaufvertrag als wesentl. Bestandteil beigeheftet wird, musst du dir auch über die Folgen im Klaren sein, dass der Käufer einen oder weitere Sachmängel nach Abschluss des Kaufvertrags „entdeckt“ und eine Preisreduzierung verlangt.

Empfehlung: Der Notar möge eine für dich sichere Formulierung wählen

Werden später Sachmängel entdeckt, die dem Verkäufer nicht bekannt waren, besteht natürlich durch den oben bereits beschriebenen Haftungsausschluß keine Haftung mehr.

Die Haftung würde nur für arglistig verschwiegene Mängel gelten.

Deshalb ist es gut, dem Verkaufsangebot, oder per separatem Schriftverkehr, oder als Beipack zum Notarvertrag eine solche Liste anzufügen. Damit sollten arglistig verschwiegene Mängel wirklich ausgeschlossen sein

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Der Käufer hat nur selbst das Haus 2-3 mal besichtigt , ohne Handwerker oder Architekten. Aber das ist ja sein Problem...

Wir wollen nun eine Liste mit Renovierungen der letzten 10 Jahre uns uns bekannten Mängeln schreiben. Diese Liste wollen wir zusammen mit Ihm Punkt für Punkt im Haus ablaufen und zeigen. Danach soll er diese Liste unterschreiben , sozusagen als Verkäuferschutz das im Nachhinein nichts kommen kann... Dieses schreiben wollen wir nur für uns haben , also auch nicht notariell bestätigen lassen. Einfach als "Beweis" das wir alle Mängel mitgeteilt haben.

Aber natürlich im Kaufvertrag auch den Ausschluss für die Gewährleistung aufführen.

damit müssten wir doch auf der sicheren Seite sein oder

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@User201305

Ich konnte dir das so empfehlen, weil ich schon mehrere Häuser der Familie so verkauft habe.

Dabei habe ich sogar die Handwerker aufgeführt, die im Haus tätig waren und bei neu auftretenden Arbeiten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden könnten, die sie das Haus ja gut kennen.

Eine bessere Referenz, als den aktuellen Handwerker kann man sich ohnehin nicht vorstellen, wenn man ihm gegenüber erforderliche Arbeiten niemals abgelehnt, sondern hat durchführen lassen. In solchem Fall kann ein neuer Schaden nicht arglistig verschwiegen worden sein, wenn der Handwerker ihn auch noch nicht festgestellt hatte.

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User201305|vor 6 Min.

das ist ja meine Frage.

Reicht es aus wenn der Käufer ein Schreiben unterschreibt bei dem ich alle Daten vom Haus (Heizung , Fenster , Dämmung Außenfassade ,... usw. ) angebe und gleichzeitig die paar wenigen Mängel aufführe ?

Bin ich dadurch dann auf der sicheren Seite wenn wir beide darauf unterschreiben ?

´So ein Schreiben muss also nicht vom Notar unterschrieben werden ?