Hausverkauf per Ratenzahlung?

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Im Normalfall wird der Käufer auch die 100 TEUR zumindest teilweise mit einem Bankkredit finanzieren wollen. Die Bank steht dann mit ihrer Grundschuld an erster Stelle in Abt. III im Grundbuch. Danach (an 2. Rangstelle) kann man sich für den in Raten zu zahlenden Kaufpreisrest eine sogen. Restkaufgeldhypothek eintragen lassen. Zusätzlich noch ein Rückübertragungsrecht (Rückauflassungsvormerkung) in Abt. II für den Fall, dass der Käufer zwischenzeitlich die Zahlungen einstellt. Die Problematik liegt darin, dass nach einer evtl. Rückübertragung trotzdem noch die Bank für den erstrangigen Kredit das Grundpfandrecht eingetragen hat. Zahlt der Käufer auch diesen Kredit nicht mehr (was im Zweifelsfall wahrscheinlich ist), dann kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen - es sei denn, Du übernimmst diesen Kredit bzw. löst ihn ab. Wirtschaftlich gesehen also auf jeden Fall ein ziemliches Risiko. Die Vertragsgestaltung sollte man hierfür am besten einem Notar überlassen.