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Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

ebay, Schadenersatz, Verkauf, Rücktritt, ebay-Verkauf, Privatverkauf
Moped gekauft von Privat. Habe ich Rückgaberecht?

Hallo an alle,

Ich bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Moped über E-Bay Kleinanzeigen gekauft und bin ca. 400km eine Strecke gefahren um es abzuholen. Im Angebot war von einer Laufleistung von 33km die Rede und der einzige Mangel ein nicht funktionierender E-Starter aufgrund von schwacher Batterieleistung.

Habe es vor Ort besichtigt und kurz Probe gefahren. Ich als absoluter Motorradlaie hatte noch einen Freund mit um etwas zu schauen. Natürlich war es gebraucht und im Bereich des Motors und Unterbodens etwas verschmutzt. Der Verkäufer offenbarte mir vor Ort einen teilweise abgebrochenen rechten Bremshebel aber erwähnte keinen Unfallschaden.

Nach ca. 70km die ich gefahren bin stellten sich folgende Mängel heraus, welche weder vorher schriftlich, noch bei Abholung mündlich erwähnt wurden.

Der Kickstarter wurde notdürftig / unsachgemäß geschweißt, wodurch ich bei Brechen der Schweißnaht Verletzungen, sowie Schäden an Schuhen und Hose erlitten habe.

Die Aufhängung des Endschalldämpfers am Rahmen wurde nachträglich unsachgemäß angeschweißt, was dazu führte, dass die Schweißnaht gebrochen ist und der Endschalldämpfer lose und undicht ist.

Die Steuereinheit (CDI) war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt, so dass diese während der Fahrt aus der Halterung rutschte und dabei ein Kabel vom Stecker abriss. Dieses musste notdürftig repariert werden, da sonst keinerlei Fahreigenschaft des Mopeds gegeben war und dieser Defekt sich im Bereich einer Landstraße außerhalb von Ortschaften ereignete.

Der Motor verliert Öl aus mir unerklärlichen Gründen.

Während der Fahrt machte der Motor sehr ungewöhnliche Geräusche und stellte den Betrieb ein. Ich vermute in diesem Zusammenhang einen Motorschaden.

Ein Ölwechsel bei 100km Laufleistung, wie es vom Verkäufer vorgegeben wurde, habe ich selbstverständlich gemacht.

Ich bin das Moped ca. 280km gesamt gefahren, habe es ordnungsgemäß gefahren/eingefahren, da angeblich nur 33km Laufleistung und den Ölwechsel wie vom Verkäufer vorgegeben gemacht.

Eine Gewährleistung/Garantie wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jedoch handelt es sich um versteckte Mängel, eventuell Arglist? Ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Nacherfüllung / Nachbesserung hat der Verkäufer erhalten, lehnt diese jedoch ab.

Gibt es da eine realistische Chance, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt oder würde ich Geld beim Anwalt verbrennen?

Geld, Hilfe, Kaufrecht, Kaufvertrag, Motorrad, Recht, Rücktritt
Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?

Hallo

Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben..

Paar F beschliesst unüberlegt Ihr Haus zu verkaufen. Beauftragt einen Makler. Makler findet Kaufinteressenten E. Notartermin steht und der Kaufvertragsentwurf ist beiden Parteien zugekommen.

( Paar F hat nicht Beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren! Paar F hat Lediglich den Termin für den Notar mit dem Makler besprochen.)

Nun stellt Paar F zwei Tage vor dem Notartermin fest, dass es eine äußerst dumme Idee war/ist, dass Haus zu verkaufen. Paar F informiert den Makler per E-Mail und Telefon darüber, dass sie von dem Immobilienverkauf Abstand nehmen.

Soweit, sogut. Das Paar F kann nicht gezwungen werden zu verkaufen.

Fragen:

1.Während des Telefonats mit dem (schockierten) Makler, sagte dieser es seien Kosten entstanden.. U a. Notarkosten, die Paar F nun zu tragen hätte.

Soweit Paar F sich informiert hat, ist das nicht der Fall?

2. Wie verhält Paar F sich, wenn Makler versucht durch Nachrichten wie:

"Ich habe ein sehr tränenreiches Gespräch mit dem geplanten Käufer hinter mir. Sollten Sie sich doch kurz- oder langfristig noch einmal umentscheiden, melden Sie sich bitte unbedingt. Die geplanten Käufer sind am Boden zerstört."

zu beeinflussen?

3. Sind 1,19% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Makler bei Abstandnahme der Verkaufsabsicht angemessen?

Danke vorab für eure Antworten

Hausverkauf, Rücktritt
Hauskauf falsches Baujahr?

Hallo ihr lieben bräuchte Rat bei folgendem Problem.. 

Wir haben ein Notarvertrag für einen Immobilien Kauf unterschrieben im Exposé sowie bei den Gesprächen war die Rede von Baujahr 1950 also gingen wir davon aus.. 

Nach Vertragsunterzeichnung sind wir zum Haus um alles auszumessen für Möbel usw auf dem Dachboden ist uns dann aufgefallen das der Boden sehr stark vibriert und nachgibt (bei allen Besichtigungen lag an diesem Punkt gedoch eine Menge Glaswolle so das wir da nie hinkamen). 

Dadurch wurden wir sehr verunsichert und haben den Verkäufer noch mal nach Bauzeichnungen gefragt der angeblich keine habe nur von einem Anbau also sind wir zu verschiedenen Gemeinden um da Pläne zu bekommen weil wir denken das eine tragende Wand fehlt. Durch die Pläne sind wir aber in der Sache nicht weiter gekommen da das betreffende Stück immer fehlt bzw. nichts zu erkennen ist.

Was wir aber aus den Plänen entnehmen konnten ist das das Haus wesentlich älter sein muss da 1950 nur ein Anbau gemacht wurde und das Dach 1950 wurmstichich war also kann das Baujahr nicht sein..

Der Verkäufer meint jetzt da alles schon über Anwälte läuft er hätte uns das gesagt aber so ein altes Haus hätten wir nie gekauft bis jetzt wissen wir immer noch nicht das genaue Baujahr nichts zu finden.

Der Verkäufer hatte uns vor Vertragsunterzeichnung eine Versicherungspolice und eine Berechnung eines Architekten bei WhatsApp!! geschickt in der Police ist das Baujahr 1900 erwähnt und eine Garage die aber nicht vorhanden ist. In der Berechnung ist das Baujahr als gemittelt 1970 angegeben beim Anwalt beruft der Verkäufer sich jetzt auf das Police das wir das Baujahr wissen aber uns war immer nur 1950 bekannt weil immer nur davon die Rede war...

Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen habt ihr Vorschläge oder ähnliches erlebt??? Danke für eure Hilfe

Hauskauf, Rücktritt
Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?

Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.

Eigentumswohnung, Immobilien, Vertrag, Rücktritt
Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

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Recht, Verbraucherschutz, Mangel, Rücktritt

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