Was soll ich tun, wenn Käufer von Brennholz von Kauf nichts mehr wissen will?

1 Antwort

  • Fordere ihn schriftlich auf den Vertrag zu erfüllen und das Holz gegen zahung von 800,- uro bis zum 24.10. 2010 abzuholen.

  • Sollte er das nicht machen, so würdest Du das Holz freihändig verkaufen und ihn ggf. wegen Schadenersatz auf die Differenz in Anspruch nehmen.

§ 433 Abs. 2 BGB (abnahmeverpflichtung)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.