Hilfe beim Kauf und hinterher gesetzte Preiserhöhung
Guten Tag. Wir haben vor 1 Woche Fliesen auf einer Internetseite bestellt, die mit einem Preis x1 angepriesen wurde. Lieferzeit 2-3 Tage nach Zahlungseingang. Nun haben wir sofort überwiesen, die Fliesen waren aber nach 6 Tagen nicht da. Daraufhin habe ich dort angerufen und nachgefragt. Die Dame am Telefon meinte, ja da sein noch ein Betrag x2 offen, woraufhin ich sagte, das kann nicht sein, ich hätte ja die Bestellbestätigung mit der Summe x1 bekommen und diese angewiesen. Sie sagte, die Seite sei alt und die Preise wurden aktualisiert. Ich habe doch aber die Sachen inkl. Bestellbestätigung bestellt und bezahlt. Die Firma hat uns einfach nicht Bescheid gesagt und die Fliesen nicht geliefert. Sozusagen auf unseren Anruf gewartet, obwohl sie alle Kontaktdaten vorliegen hatten. Geht das so einfach?? Wie sollen wir weiter vorgehen?
6 Antworten
Meine Meinung dazu ist die, dass ich zum Rücktritt des Kaufes rate, denn ich finde es sehr dreist, nach der eingegangenen Bestätigung der Bestellung den Kaufpreis verändern zu wollen.
Da Du innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten kannst, würde ich das schon aus Prinzip tun und mir den schon gezahlten Betrag zurückfordern.
Preise in Internetshops sind genauso wie Preise in Geschäften erstmal als "unverbindliches Angebot" zu sehen. Sie können an der Kasse ggf. noch korrigiert werden.
In einem Internetshop sieht das so aus, dass die Bestellung selbst i. d. R. nur als Angebot deinerseits gesehen wird. Erst mit der Bestellbestätigung (meist per Mail) wird das Angebot auch vom Shop angenommen. Solltest du diese bereits bekommen haben und es keinen Vorbehalt zu einer eventuellen Preiserhöhung geben, liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor. Grundsätzlich wäre dieses vor Gericht auch durchsetzbar.
Erstmal sitzt der Shop aber am längeren Hebel. D. h. wenn er nicht liefert, müsstest du ihn im Zweifel verklagen. Ob sich das Risiko bei der Preiserhöhung lohnt wirst du selbst entscheiden müssen. Aber die Lieferung mit Fristsetzung anzumahnen ist durchaus ein Versuch wert.
Danke für die schnelle Hilfe!! Ja, wir hatten schon eine Bestellbestätigung bekommen. Das ärgert mich ja so an der Sache. Die hätten ja die Möglichkeit gehabt, den Irrtum zu korrigieren. Und spätestens, als die Zahlung eingegangen ist, hätte ja der Irrtum nochmals bemerkt werden können. Aber die haben sich einfach nicht gemeldet und nicht versandt.
Nach Erhalt der Bestellbestätigung ist keine Preisanpassung mehr zulässig, der Shop hätte zu dem auf seiner Homepage angegebenen Preis liefern müssen. Meines Erachtens gibt es folgende Vorgehensweisen, 1. Auf den bereits überwiesenen Preis bestehen und die Lieferung einfordern (notfalls per Klage), 2. vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurück fordern, 3. den Mehrpreis akzeptieren/überweisen und die Fliesen doch liefern lassen.
Wie sollen wir weiter vorgehen?
Ich würde eine Frist zur Lieferung der Fliesen setzen und wenn diese verstreicht vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld erstattet verangen.
Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam oder ob es nicht an den übereinstimmenden Willenserklärungen scheiderte!?
Diese Frist hat noch gar nicht begonnen, da die Ware noch nicht geliefert wurde. Vorkasse ist kein Schlupfloch für Händler das Widerrufsrecht zu umgehen.