Was bedeutet denn die sogenannte Ikea-Klausel ?

1 Antwort

Das ist eine scherzhafte Bezeichnung für eine Ergänzung des § 434 BGB:

§ 434 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt aus, dass eine falsche Montage durch den Verkäufer einen Mangel darstellt. Mit Wirkung zum Januar 2002 wurde als Satz 2 ergänzt: „Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“