Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

3 Antworten

Der Kaufpreis wird also nicht mit Bankdarlehen sondern mit Eigenmittel belegt; er ist an den Verkäufer ratierlich zu zahlen. Deine Freundin möchte nicht Miteigentümerin werden, sich jedoch weiterhin an der ratierlichen Kaufpreisbelegung beteiligen.

Lösung: Du erwirbst in einem notariellen Vertrag den (noch nicht im Grundbuch umgeschriebenen) Miteigentumsanteil deiner Bekannten. Zeitgleich schließt ihr beide vor demselben Notar einen schuldrechtlichen Vertrag ab, der die Pflicht deiner Bekannten zur Zahlung der Kaufpreisraten und deine spätere Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet.

Zu klären wird sein, in welche Form sich deine Bekannte absichert.

Hier kann und wird dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Du musst dir professionellen Hilfe von einem Rechtsanwalt oder Notar holen.

Wenn Ihr den Kaufvertrag ändern wollt, braucht Ihr die Mitwirkung des Verkäufers. Der könnte aber Bedenken haben, da er dann nur noch einen Schuldner und damit ein größeres Kreditausfallrisiko hat.

Als Ausweg könntet Ihr einen privatschriftlichen Vertrag abschließen, der Dich verpflichtet, nach der gemeinsamen Tilgung der ursprünglichen Kaufpreisforderung, Deiner Partnerin den ihr gehörenden Miteigentumsanteil abzukaufen.

Mit dem vorläufigen Miteigentumsanteil hätte Deine Partnerin auch erstmal eine dingliche Sicherheit für den Fall, dass Du die Rückkaufvereinbarung nicht einhalten kannst.