Käufer behauptet Ware nie bestellt zu haben, sondern jemand anderes. Lieferanschrift ist ebenfalls abweichend, was mache ich nun?

4 Antworten

Ganz genau so einen Fall hatte ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit mal gehabt und kann Dir sagen, was Du machen solltest:

Verklage zunächst den Rechnungsempfänger und erkläre in diesem Verfahren dem Sohn den Streit. Dadurch ist gewährleistet, daß Du Dich bei einem Unterliegen an dem Sohn schadlos halten kannst. Hoffentlich hast Du gesichert, wer die Bestellung aufgegeben hat. Zum Beispiel durch einen Mitarbeiter der als Zeugen auftreten kann oder durch die IP-Adresse bei Internetbestellung.

Du siehst im übrigen: Das ist kein Fall, der sich im Mahnverfahren erledigen läßt. Vielleicht solltest Du besser von Anfang an einen Anwalt beauftragen. Für so Sachen wie Streitverkündung sollte man schon solide Rechtskenntnisse haben.

Zusätzlich sollte man noch beim Sendungslieferanten sicherstellen, wer der die Ware entgegengenommen hat.

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Auf jedenfall zum Anwalt. Durch ein gerichtliches Mahnverfahren erreichst du da wenig. Am besten durch Klage die wirkliche externe IP-Adresse beim Provider einfordern. Der jenige, dem das Internet gehört, ist zur rechenschafft zu ziehen.

Sowas kommt öfters vor. Vor allem wenn Vater und Sohn identische Namen haben. Da aber an die Adresse des Sohns geliefert wurde, stützt dies die Aussage des Vaters. Anzeige erstatten und Sohn auf Zahlung verklagen.


Könnte ein Betrug des Sohnes an dir sein. Das finde ich aber klärenswert.

Um zu klären, ob das so ist, solltest du die Rechnung an die Lieferadresse senden. Es könnte ja auch ein Fehler des Sohnes bei der Bestellung sein.

Je nachdem, wie er reagiert, ist die Sache erledigt, ein Betrungsversuch oder irgendwas dazwischen.