Innerhalb welcher Frist kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen kann man nicht zurücktreten.

Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag aufzuheben, z.B. bei Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB), fehlender Ernsthaftigkeit (§ 118 BGB), Scheingeschäften (§ 117 BGB), Formmängeln (§ 125 BGB), gesetzlichen Verboten (§ 138 BGB) oder der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Das sehe ich hier nicht erfüllt.

Man kann jedoch durchaus einvernehmlich einen Vertrag aufheben, d.h. wenn der Verkäufer zustimmt, läßt sich dieser Vertrag rückabwickeln. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, daß dies erfolgt.