Kaufvertrag unterschrieben für Haus, dieses nun verwüstet durch Hochwasser-Rücktrittsrecht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist die Frage des Gefahrenübergangs und die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung trägt bis zur Übergabe der Verkäufer:

http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html

Allerdings: Bis September ist noch viel Zeit und eine Sanierung des Hauses möglich. Die Story kann einfach nicht stimmen.

Seltsam, dass es dazu noch einen gesonderten Paragraphen gibt. Diese einfache Tatsache sollte sich doch bereits daraus ergeben, dass der Verkäufer sich verpflichtet hat, ein (das!) Grundstück zu liefern.

Was er aber nicht tut.

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Indossament:

Was wurde wg. des Übergangs der Gefahren im notariellen Kaufvertrag vereinbart?

Allgemein heißt es dort unter Abschnitt "Besitz, Nutzungen und Lasten"

"Besitz. Nutzungen und Lasten des Vertragsgegenstandes, die Gefahren aller Art sowie die mit dem Vertragsobjekt verbundene Haftung und Verkehrssicherungspflicht gehen mit Wirkung vom .... (z. B. Zahlung des Kaufpreises) auf den Erwerber über."