Zulassungsbescheinigung Teil II bei Bank - Wie erhält sie Käufer bei Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ein Autokäufer steckt wohl in einem Dilemma. Denn er hat ein Auto über ein Autohaus mit Hilfe einer Bank fremdfinanziert. Dort liegt auch der Kfz-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II. Das Autohaus wäre zum Rücktritt bereit, will aber im Gegenzug für die Rückzahlung des Kaufpreises nicht nur den Pkw zurück, sondern auch die Fahrzeugpapiere, also den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I u n d den Fahrzeugbrief. Der aber liegt ja bei der Bank. Doch die Bank will ihn nur herausgeben, wenn ihrer Rückzahlungsforderung voll entsprochen wird. Dazu braucht aber der Käufer wiederum den Kaufpreis, den jedoch das Autohaus nicht herausgeben will, bekommt es nicht die Papiere vollständig. Wie kann der Käufer diese Problematik lösen?
2 Antworten
Wenn es sich um einen Rücktritt, wegen Mängeln handelt, ist die Sache relativ einfach.
Der Käufer hat den Anspruch auf Kaufpreiserstattung. Diesen tritt er an die finanzeierende Bank ab, mit der Freigabe den Brief an das Autohaus (Gewährleistungepflichtigen heraus zu geben.
Er mus nur ggf. in Bar einen Nutzungsaufall zahlen, soweit nicht die Finanzierungssumme sowiso geringer war als der Kaufpreis.
Da gibt es nur eine Möglichkeit: Sämtliche Verträge und Quittungen unter den Arm nehmen und zu einer Verbraucherberatung gehen. Dort gibt es Formulare um bei einem Gewährleistungsproblem den Kaufvertrag rückabwickeln zu können.