Immobilienverkauf: Preis im Kaufvertrag doppelt so hoch angegeben, Grundschuldbrief, was wollen die?

3 Antworten

Die wahrscheinlichste Motivation könnte hier der beabsichtigte Betrug an der kreditgebenden Bank sein. Dieser wird der notarielle Vertrag mit dem überhöhten Kaufpreis vorgelegt und beantragt, das Objekt danach zu finanzieren.

Der Verkäufer könnte sich wegen Beihilfe zum Betrug schuldig machen. Darüber hinaus hat die Sache eine ganze Menge von Problemen: Der gewollte Kaufvertrag ist nicht notariell beurkundet. Geheilt wird der Mangel erst bis zur Eigentumsumschreibung. Was ist, wenn bis dahin etwas dazwischen kommt? Außerdem könnte der gesamte Vertrag wegen des Gesetzesverstoßes nichtig sein.

napolonio: Vermutlich werden sich eine Menge Rategeber melden, die dir allesamt abraten. Ich beschränke mich auf den Einwand der Sittenwidrigkeit:

Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäfts das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß begründet dies eine (widerlegbare) Vermutung eine verwerflichen Gesinnung mit der Folge, dass der Vertrag sittenwidrig ist.

napoloni 
Fragesteller
 11.01.2013, 12:48

Guter Einwand, wobei ich auch bei dem doppelten Preis nicht unbedingt ein Mißverhältnis zwischen angegebenem Kaufpreis und Gebäudewert sehen würde. Der ursprüngliche Verkaufspreis liegt bei wenig über 200 EUR je Quadratmeter. Und letztlich zeigen ja auch die Zwangsversteigerungen, dass die Kaufpreise mitunter unter der Hälfte eines ermittelten Wertes liegen.

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Franzl0503  13.01.2013, 12:57
@napoloni

napolonio: Es gilt, zu unterscheiden zwischen

  1. einem freihändig ohne Zeitnot ausgehandelten Kaufpreis auf der Basis des aktuellen Marktwerts, also Wert mit Marktanpassungsauf - oder - abschlag und

  2. einem in einer Notlage unter Zeitdruck entstandenen Preis oder gar dem Steipreis mit einer bis zu 50- %igen Ersparnis in einem (langandauernden) Zwangsversteigerungsverfahren.

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Ich stelle mir gerade den verdutzten und depperten Verkäufer vor, wenn das Finanzamt von ihm Spekulationsteuer kassieren will, von einem nicht existenten Gewinn.

Primus  11.01.2013, 16:09

D.H. .....für das Kopf-Kino :-))

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napoloni 
Fragesteller
 11.01.2013, 16:26
@Primus

Schön wäre es ja. Der Verkäufer hat das Objekt vor beinahe 20 Jahren erworben und könnte spekulationssteuerfrei verkaufen.

Doch der damalige Kaufpreis lag etwa beim 4 oder 5fachen des jetzigen Verkaufpreises.

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napoloni 
Fragesteller
 12.01.2013, 10:35
@napoloni

@Little Arrow: Das was du schreibst impliziert, dass der Kaufvertrag auch ohne dazugehörige Finanztransaktionen steuerlich geltend wäre, womit ein Käufer also den "Scheinkaufpreis" auch ohne Zahlungsbeleg steuerlich geltend machen könnte. Ist dem so?

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LittleArrow  12.01.2013, 13:34
@napoloni

Ich habe nur die Sicht des Verkäufers beschrieben. Eine Kopie des Notarvertrages geht in D stets zum Finanzamt.

Was der Käufer mit einem solchen Vertrag beabsichtigt, macht bzw. machen will, will ich gar nicht kommentieren. Die Mitwirkung des Käufers ist stets ein aktives Tun; was auch bei Straftaten in einer Beihilfe bzw. Mitbeteiligung resultiert.

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