Klauseln im Kaufvertrag

3 Antworten

Sickergrube

Nun ja, das wäre für mich ein Ausschlußkriterium. Der Kanalanschluß, der ja an sich Pflicht ist und flächendeckend durchgesetzt wird, kann extrem teuer werden. Mir sind aus der Eifel Beispiele bekannt, wo der Kanalanschlußbeitrag höher als der Grundstückswert war. Ob bei einem schon vorhandenen Regenwasserkanal die Kosten geringer wären als bei einem Grundstück ohne Kanalanschluß, solltet Ihr erkunden.

Der Käufer versichert, dass auch ihm keinerlei derartige Schäden bekannt sind

Diese Klausel macht angesichts der Zusicherung dass alles in Ordnung ist keinen Sinn. Der fehlende Kanalanschluß ist kein Sachmangel, sondern eine Eigenschaft der Immobilie und ja wohl bekannt. Ergo: Alle Anschlußkosten trägt der Käufer.

Muss man sich da unter Druck setzen lassen?

Das hängt ganz davon ab, wie groß Euer Interesse an der Immobilie ist.

ruf doch bei dem Notar an, der den Vorvertrag gemacht hat und bitte zu Deinen Fragen um Aufklärung. Wenn Deine Bank die Zusage gegeben hat,kann sie das Geld auch am 1.9. schon bereitstellen- die Bearbeitungszeit der Kfw sollte hier nicht maßgeblich sein. Beim Notartermin bespricht man aber auch grundsätzlich nochmals alles was unklar ist-sicher lässt sich hier das Datum auch noch ändern, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Wenn Du ein ganz schlechtes Gefühl dabei hast, wirst Du Dir vielleicht vorab einen Anwalt leisten müssen, der dir den Vertrag nochmals erklärt und ergänzt, was Du noch drin stehen haben möchtest.

tuborbummer:

Zum Thema Regenwasser empfehle ich den Beitrag http://www.baulinks.de/webplugin/2011/1210.php4.

Wenn du daran interessiert bist, dass auch das Regenwasser in den öffentl. Kanal geleitet wird, erkundige dich vor Kaufabschluss bei einem Unternehmer über die Höhe der Kosten.

Die Sicherstellung der Finanzierung des gesamten Kaufpreises hat vor Abschluss des Kaufvertrags durch das verfügbare Eigenkapital und Vorliegen der verbindlichen Darlehenszusagen aller Kreditgeber zu erfolgen. Bringst du mit Zustimmung des Verkäufers stattdessen den Vorbehalt in den Kaufvertrag ein, musst du dir über die Kosten eines mögl. Vertragsrücktritts im Klaren sein.

Ich rate, alle zwischen den Vertragsschließenden abgestimmten Änderungen v o r Kaufabschluss in den Vertragsentwurf (nicht Vorvertrag) einzubringen.