Gestohlene Ware im Second-Hand Laden gekauft, welche Rechte?

2 Antworten

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An gestohlenen Gütern kann man kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig. Wenn das rauskommt, mußt Du die Sache entschädigungslos an den Eigentümer heraus geben.

Natürlich kannst Du Deinen Schaden beim Verkäufer anmelden. Aber, ermittle den erst einmal und überlege Dir, ob bei jemand, der solche krummen Dinger dreht überhaupt etwas zu holen ist. Wenn der Laden z.B.von einer GmbH betrieben wurde, kannst Du durchaus den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen. Gesetzliche Anspruchsgrundlage ist da zwar nicht das Kaufrecht, sondern die unerlaubte Handlung (Du bist ja betrogen worden), aber das kommt aufs gleiche raus.

beim 1. Absatz fallen mir die Daten-CDs aus der CH ein :)

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@SBerater

Die hinterhältigen Datendiebe haben leider ihre eigenen CDs verwendet. Daher sind andere Bestimmungen als Diebstahl einschlägig.

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Du hast doch die Ware nach wie vor, oder nicht. Es steht dir dann nicht zu, irgendwelche Forderungen zu stellen. Im Gegenteil: Du bist in Besitz von Hehlerware und musst diese auf Verlangen wieder hergeben, ohne dass du dein Geld wiedersiehst. Die Betreiber des Gebrauchtwarenladens kannst du gerne verklagen, aber ob da genug liquide Mittel vorhanden sind, steht auf einem anderen Blatt.