hallo ich brauche euren rat ehe ich zum notar gehe. ich besitze zwei eigentumgswohnungen - eine bewohne ich 2. etage - die andere paterre mein sohn mit familiy - neue wohnung - ich möchte jetzt nicht umziehen..
ich möchte meinem sohn die erdgeschosswohnung übeschreiben aber das nutzniesrecht behalten - denn wenn ich keine treppen mehr gehen kann möchte ich in die erdgeschosswohnung.....falls dieser fall eintreten sollte... dies ist im einverständnis mit meinem sohn besprochen. ich bin gesund und munter - ich will meinem sohn den "erbschaftsärger" ersparen -auch ihm die sicherheit geben,
wie sieht das rechtlich aus ? könnte mein sohn die wohnung verkaufen ? wer hat erfahrungen ?
d a n k e