Teilungserklärung Doppelhaushälfte - wie sollte die im Idealfall aussehen für Eigentümer?
wenn die Teilungserklärung für ein Doppelhaus geregelt wird, wie sollte diese im Idealfall formuliert werden, damit der Eigentümer möglichst alle Veränderungen frei entscheiden kann?
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hab mal im Netz gesucht u. ein Urteil gefunden, daß in die Richtung geht: LG Frankfurt am Main, 20 W 222/06- im Idealfall lautet die Teilungserklärung so, daß die Grundstücke so angesehen werden, als seien sie tats. voneinander getrennt - dann kann jeder weitestgehend frei entscheiden, wie seine Hälfte aussehen soll.