Kann man Sonderwünsche von Mietern abschmettern?

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Ja, man kann. Aber man kann auch Kompromisse aufzeigen:

Die Modernisierungskosten (nach Abzug der Zuschüsse und des ohnehin bestehenden Reparatur-/Instandhaltungsbedarfs für die Altanlage) können nach § 559 BGB bis zu 11 % jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Dabei gelten Erklärungspflicht, Ankündigungsfristen und Frühestzahlungstermine. All das akzeptiert der Mieter vielleicht.

Aber wird er dann auch einen Mindestkündigungsverzicht von 48 Monaten (max. zulässige Zeit) als Vertragszusatz akzeptieren, damit Du sicher sein kannst, dass diese ökologische Investition sich zumindest für 4 Jahre amortisiert? Vielleicht ist auch eine Mehrkostenübernahmepflicht des Mieters für ca. 10 Jahre gerichtsfest, wenn der Nachmieter diese ökologisch bedingten Mehrkosten nicht übernehmen will.

Wenn man als Vermieter von seiner Heizung überzeugt ist, dann sollte er dem Mieter den Einbau der ökologischen Heizung auf dessen eigene Kosten und ohne Wertausgleich beim Auszug anheim stellen. Das erscheint mir eine gerichtsfeste Lösung zu sein.

Ich hoffe dabei, dass die Betriebskosten der ökologischen Heizung nicht dauerhaft höher sind als die der bisherigen (z. B. Elektrofußbodenheizung mit Strom aus Wasserkraft).

Ich kann Dir sagen wie ich auf die Wünsche von potentiellen neuen Mietern reagieren würde:

"Sie kennen den Mietgegenstand, der ist zu vermieten, nicht eine Wunschvorstellung. Unterschreiben sie den Vertrag wenn Sie möchten, oder stehlen Sie mir nicht meine Zeit."

Wen Du keinen Anlass siehst eine andere Heizung einzubauen, würde ich es nciht machen. Oder ich würde denen sagen, "OK, ich mache das, das ist die miete nicht ....., sondern ...."

Die Mieter haben den Vertrag unterschrieben und die Wohnung in dem Zustand angemietet, in dem sich sich jetzt befindet. Da kann man als Mieter nicht einfach eine neue Heizungsanlage o.ä. verlangen. Es sei denn, die Anlage ist nicht funktionsfähig. Aber das wäre dann eine Instandhaltungsfrage. Die Mieter haben bei solchen Anschaffungen keine Mitsprache. Dann sollen sie sich selber Wohneigentum zulegen, dann können sie nach Belieben Änderungen vornehmen.