Anspruch des Ehegatten am Eigentum, wenn Ehefrau alleine im Grundbuch steht

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Seltsame Konstellation, wenn während der ehe angeschaft wurde, dass nur einer im Grundbuch steht.

Ein Anspruch besteht eigentlich nur im Fall der Scheidung aus dem Zugewinnausgeich.

Der Fall der Pflege ist anders zu lösen. Da stellt sich erstmal die Frage, warum hat der Pfegebedürftger einen Pfleger, wenn der Ehegatte noch lebt. Da sollte das erstmal vom Ehegatten übernommen werden.

Auf jeden Fall ist der Ehegatte im Zuge der Einstehenspflcht innerhalb einer Ehe dafür verantwortlich, das der Ehegatte versorgt wird. dafür ist ggf. auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. NAtürlich nicht bis zu völigen aufgabe, aber ein Teil schon.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.