überschreiben der eigentumswohnung an sohn - nutzniesrecht behalten - ???
hallo ich brauche euren rat ehe ich zum notar gehe. ich besitze zwei eigentumgswohnungen - eine bewohne ich 2. etage - die andere paterre mein sohn mit familiy - neue wohnung - ich möchte jetzt nicht umziehen..
ich möchte meinem sohn die erdgeschosswohnung übeschreiben aber das nutzniesrecht behalten - denn wenn ich keine treppen mehr gehen kann möchte ich in die erdgeschosswohnung.....falls dieser fall eintreten sollte... dies ist im einverständnis mit meinem sohn besprochen. ich bin gesund und munter - ich will meinem sohn den "erbschaftsärger" ersparen -auch ihm die sicherheit geben,
wie sieht das rechtlich aus ? könnte mein sohn die wohnung verkaufen ? wer hat erfahrungen ?
d a n k e
1 Antwort
Nein, kann er nicht.
Aber trotzdem laßt Euch lieber beraten. Diese "Nießbrauchslösungen" haben steuerliche Nachteile, wei Du damit ein recht hast, was zu versteuern ist, ohne aber Gegenposten zu haben.
Ich denke mit Steuerberater und/oder Notar kann man eine befriedigende Lösung finden.
Im Prinzip geht es Dir ja darum im Bedarfsfall in die ERdgeschosswohnung einziehen zu können. Damit ist aber nicht sicher ob das jemals eintritt.
Wer rbt denn z. b. die Whnung in der Du jetzt lebst? Der geiche Sohn, oder ein anderer?
Dann könntest Du ihm die doch schenken und mit einem Wohnrecht für Dich belasten. Dann könntest Du aber jeder Zeit in die WOhnung einziehen, die Dir noch gehört.
Lasse Dich ausserdem beim Notar informieren über den Unterschied Wohnrecht - Nießbrauch.
In meinen Augen reicht für Deine Zwecke nämlich ein Wohnrecht und nciht der umfassendere und viel kompliziertere Nießbrauch.