Wie bekomme ich am günstigsten meine Schwester als Miteigentümerin ins Grundbuch?

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Die Übertragung der Hälfte des Hauses, Gesamtwert ehemals 50.000,-, durch Renovieung nun evtl. 60.000,-, kostet für Notar und Grundbuch höchstens 480,- Euro.

Wenn ihr es dem Notar richtig sagt:

Wert des Gebäudes 60.000,-, es wird die Hälfte Übertagen, das wären 30.000,- aber die Schwester hat 10.000,- Euro investiert, die ÜBertragung hat somit einen Wert von 20.000,-, dann bleibt es genau beim Steuerfreibetrag von 20.000,- und kostet keine Schenkungssteuer

Die Antwort auf deine Frage hängt davon ab, was ihr wollt. Wenn ich es reicht sehe, sollen die 10.000 € schon ein Teil des Kaufpreises sein. Wenn du den Rest der Hälfte Deiner Schwester schenken willst, würde das zu einer (gemischten Schenkung) führen. Der Freibetrag unter Geschwistern liegt bei 20.000 €.

Überlege dir also erst einmal, was du willst. Willst du der Schwester das halbe Haus schenken oder soll sie dir mehr die Hälfte abkaufen (also 15.000 € zahlen). Die 10.000 € siehst du als (vorgezogenen) Kaufpreis. Auf den gesamten fällt dann der (normale oder ermäßigte?) Grunderwerbssteuersatz an, also 3,5 oder 2 %.

So oder so geht eine Änderung nur über den Notar und so oder so solltest du dir überlegen, was du willst. Gemeinschaften haben dann, wenn die Ehegatten mitmischen nicht nur Vorteile. Auch das solltest du bedenken.

Im nächsten Schritt solltest du zusammen mit deiner Schwester überlegen, was sie will. Vielleicht hält sie ja gar nichts davon, dauerhaft die Hälfte der Kosten zu übernehmen und wäre mehr für eine Darlehenslösung und einen Mietvertrag, was sicherlich auch steuerlich interessanter wäre.

Allerdings ist das sicher zu weit ausgeholt. Wenn sie schon Miteigentümerin werden soll, geht Kauf, gemischte Schenkung oder Schenkung. Alles über den Notar.

Durch notariellen Kauf- oder Schenkungsvertrag könnte die Schwester über den entsprechend nachfolgenden Grundbucheintrag Miteigentümerin des Hausgrundstücks werden. Die Kosten (Notarkosten, Grundbuchamtskosten) richten sich nach der Kostenordnung und dürften vom halben Verkehrswert des Hausgrundstücks abhängig sein.