Haus auf Erbpacht, Kann ich es unserem Jüngsten Überschreiben ohne einwilligung der Kirche

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In der Regel muss die Kirche einer Übertragung zustimmen. Aber das ist eine reine Formsache. So soll eine "Rotlichtnutzung" (Bordell o.ä.) verhindert werden. Ein Zustimmungsrecht ergibt sich aber eindeutig aus dem Erbbaurechtsvertrag. Hat die Kirche beim Kauf Ihres Hauses zugestimmt? Wenn ja, wird sie auch bei einer Übertragung zustimmen müssen. Aber wie gesagt im Erbbaurechtsvertrag ist das alles geregelt. Wenn für Sie der Vertrag nicht eindeutig zu verstehen ist, dann wenden Sie sich an einen NOTAR. Auf keinen Fall nur an einen Rechtsanwalt. Notare kennen sich besser aus im Grundstücksrecht. Eine anderweitige Übertragung an Ihren Sohn scheidet aus. Bei Immobilien müssen Sie alles grundbuchrechtlich mit Hilfe eines Notars vornehmen.

Ihr könnt natürlich eurer haus verkaufen, oder verschenken , an wen ihr wollt. Der muss an die Kirche nur den erbbauzins zahlen. Durch die Übertragungsurkunde bekommen die das sowieso mitgeteilt.

Das Haus einem Kind allein zu vererben, dazu müßte man alle werte ennen. Ihr müßtet auf jeden Fall schriftlich festhalten wie hoch sein Anteil an Arbeit und in Geld war.

Aber ohne Eure übrigen Vermögenswerte zu kennen, kann man eine Aussage über Pflichtteile für die anderen Kinder, bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht machen.