Kann man zwei Wohnungen zusammenlegen?

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Guten Morgen!

wenn Du schreibst, dass Du zwei Wohnungen nebeneinander besitzt, gehe ich jetzt mal davon aus, dass diese ein einem Mehrfamilienhaus sind und dieses nach WEG geteilt ist. Dann wäre Deine Zusammenlegung als bauliche Maßnahme durch die Eigentümerversammlung zu genehmigen.

Grüße, M.

Wenn Du Eigentümer beider Wohnungen bist und diese nicht Durch eine Brandschutzmauer getrennt sind, kannst Du natürlich Türen und Durchgänge zwischen beiden Wohnungen anbringen. Im Zweifelsfall einen Statiker hinzuziehen. Das Abtragen von Wänden wird in der Regel aber bei Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig und ohne Statiker würde ich es nicht nachen, sonst kommt Dir womöglich die Decke entgegen.

Ja, dafür braucht man eine Baugenehmigung und, damit es auch rechtlich OK ist, sollte es auch auf einem Grudnbuchblatt zusammengefaßt werden.