Kauf einer Eigentumswohnung mit lebenslangem Wohnrecht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da soll sich die Freundin mal richtig informieren! Entweder derjenige der in der Wohnung wohnt hat ein Wohnrecht, dann zahlt er keine Miete. Wenn er Miete bezahlt hat er nur einen Mietvertrag. Der Wert des Wohnrechtes muss beim Kaufpreis angerechnet werden. Wird davon ausgegangen, dass der Bewohner noch 5 Jahre lebt, müsste die Miete für 5 Jahre vom Kaufpreis der ohne Wohnrecht zu erzielen wäre, herruntergerechnet werden. Stirbt der Bewohner nach 1 Jahr hat die Freundin Glück. Lebt er aber noch 15 Jahre hat sie die A....karte gezogen.

Das Problem ist halt, dass man nicht weiß ob die Frau in zwei Wochen stirbt oder 126 wird und die Freundin erst in 46 Jahren einziehen darf. Es sei dem sie weiß, dass es der frau leider nicht mehr so gut geht. Man will ja keinem den Tod wünschen und der Kauf einer solchen Immobilie ist die Spekulation auf das Ableben eines anderen Menschen, also ist das allein schon moralisch sehr sehr bedenklich und würde mich vom Kauf abschrecken. Außerdem wirkt ein weiteres Risko sehr abschreckend: Sollte die Frau ermordet werden, ist die Freundin die erste Tatverdächtige und könnte trotz Unschuld lebenslänglich eingesperrt werden.