Bei Wohnungsüberschreibung wird die Hälfte des Betrags ausgezahlt - ist der steuerpflichtig?

2 Antworten

Also, um es vorweg zu nehmen, da ist kein steuerpflichtiger Vorgang zu erkennen.

Grunderwerbsteuer:

Es fällt aus zwei gründen keine Grd.-Erw-St. an, weil die Übertragung eines Grundstücks auf die Kinder nie der Grd.-Erw.St. unterliegt. ausserdem könnte diese Übertragung der Erbschaft-/Schenkungssteuer unterliegen udn wäre auch damit befreit.

Erbschaft-/Schenkungssteuer

Die Schenkung der Wohnung liegt unter 400.000,- Euro (Freibetrag pro Kind und Elternteil) und damit fällt keine Steuer an. Die Ausgleichszahlung an den Bruder ist eine Auflage/ein Ausgleich für die Schenkung und unterliegt damit den gleichen Grundsätzen, auch hier keine Steuer.

Einkommensteuer

Solche Ausgleichszahlungen unterliegen auch auf keinen Fall der Einommensteuer.

Natürlich sollte der Betrag der Ausgleichszahlung in den Vertrag eingetragen werden. es könnte bei späteren Erbauseinandersetzungen nochmal wichtig sein, ob der Bruder etwas bekommen hat, oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich vermute mal, es geht um die 3,5 % Grunderwerbsteuer, die hinterzogen werden sollen. Die 1.050 € würdet ihr zahlen müssen, wenn ihr die Wohnung nicht geschenkt bekommt, sondern "teilentgeltlich" erwerbt.

Für die Eltern und den Bruder sind die 30.000 € vermutlich steuerfrei.

Wenn der Bruder natürlich Transferleistungen bezieht (Sozialhilfe) und kein Geld haben darf, sieht es etwas anders aus. Dann müsste er das Geld abfeiern, bis er wieder etwas vom Staat bekommt.

Mir scheint der Plan der Eltern aber etwas "schräg". Wenn es über Konten läuft ist der Betrug vom Finanzamt leicht und auch noch Jahre später aufzuspüren und auch als Schenkung steuerpflichtig (dann würden 3.000 € anfallen). In bar finde ich 30 TEU etwas zu viel. Wie soll der Bruder die ohne dass es auffällt los werden?

Ich vermute mal einfach, dass die Eltern keienrlei Ahnung von Steuern oder die Wohnung schwarz haben. Ein offenes Gespräch unter Verwandten sollte dazu führen, dass ihr hoffentlich die 30 TEU offiziell zahlen könnt.

Ihr habt dann neben den Anschaffungskosten der Eltern - die ihr erbt - eigene Anschaffungskosten, was z. B. in dem Fall, dass ihr irgendwann (einen Teil) vermietet oder die Wohnung innerhalb von 10 Jahren verkauft steuerlich von Bedeutung sein kann.